Alexa85w
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn besucht die 3. Klasse und möchte vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Unser Sohn wächst religionslos auf, da weder der Vater noch ich gläubig sind. In der dritten Klasse hat er nun leider das Pech eine streng religiöse Lehrein bekommen zu haben und möchte nicht mehr in den Unterricht. Ich bin auch für die Abmeldung. Der getrennt lebende Vater verweigert jedoch die Unterschrift obwohl er evangelisch ist und das Kind den katholischen Unterricht besucht. Die Verweigerung der Unterschrift ist einfach aus Trotz, da er letzte Woche ein Gerichtsverfahren um das Aufenthaltbestimmungsrecht unseres Sohnes verloren hat. Kann ich die Unterschrift ersetzen lassen? Oder ist das nicht möglich? Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Hallo, dafür braucht man bei gemeinsamer elterl Sorge die Zustimmung beider Elternteile. Wenn er nicht zustimmen will, gerichtlich ersetzen lassen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wie ist das den an der Schule bei euch geregelt wie werden die Kinder betreut die nicht am Religionsunterricht teilnehmen? Hier an den Schulen ist es so daß alle teilnehmen müssen da sonst keine Beaufsichtigung stattfinden kann
Alexa85w
Die Kinder sind für diese Zeit 'freigestellt'. Sie dürfen entweder nach hause gehen, wenn es eine Randstunde ist oder sie machen ihre Hausaufgaben wenn es keine Randstunde ist. Beide Religionsstunden betreffen aktuell keine Umgangstage des Vaters.
Sternenschnuppe
Wollen die denn beide Unterschriften? Bei uns hat das noch nie jemanden interessiert. Versuch es doch erst einmal alleine ohne groß darauf hinzuweisen. Dann müsste er klagen und erklären warum ihm das so wichtig ist.
Alexa85w
Ja sie wollen beide Unterschriften, deshalb frage ich ja hier. Alleine war es nicht möglich.
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt