Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derzeit den Minijob bereits erstattet bekommen über das U2-Verfahren & bekomme ich trotzdem ab Februar mein Vollzeitgehalt wieder ausbezahlt wie vor der ersten SS oder wird der Minijob in Elternzeit herangezogen?  Vielen Dank!    KKHS