Himbeere24
Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August. Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf mein Gehalt aus, weil ich werde direkt wieder ins Beschäftigungsverbot geschickt? Oder bekomme ich das Durchschnittsgehalt vor meiner Elternzeit/dem damaligen Beschäftigungsverbot? Und ein neuer Vertrag würde nichts ändern? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Sie bekommen bei einem BV den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Wenn Sie also jetzt einen höheren Lohn aushandeln, ist das zulässig. Sie müssen nur tatsächlich auch in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stehen, der Ag könnte Sie ja in die Verwaltung versetzen. Sie müssen nichts von der Schwangerschaft sagen. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich war lange in Elternzeit und bin dann zurück. Jedoch bin ich erneut Schwanger. Es war ungeplant aber das hat den Arbeitgeber ja sowieso nicht zu interessieren. Ich war 3 Tage arbeiten und am 4 Tag hat mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erteilt. Meine Chefin meldet sich seit 2 Tagen nicht bei mir. Von de ...
Hallo Frau Bader, Meine Frage lautet, darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nach meiner Elternzeit einfach auszahlen bzw. Sagen ich muss den Resturlaub sofort im Anschluss nach der Elternzeit nehmen? Desweiteren war in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes 1 Woche Betriebsferien, bekomme ich di ...
Hallo Frau Bader, seit dem 15.02.23 befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot, meine zweijährige Elternzeit vom ersten Kind endete am 14.02.23. Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung vom Februar 23 bekommen, aber leider ohne Betrag. Ist es Rechtsgemäß? Erhalte ich im Beschäftigungsverbot kein Lohn? Wen ja, was muss ich machen? Ich freue ...
Hallo ich bin aktuell in Elternzeit noch 3 Monate. Nun bin ich wieder schwanger, hätte in 3 Monaten wieder mit der Arbeit begonnen. Beim ersten Kind hab ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen (bin Krankenschwester) Bedeutet das nun ich geh jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot? Und welches Gehalt bekomme ich dann?
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer unbefristeten Festanstellung in Vollzeit als Heilerziehungspflegerin in einem Kindergarten. Juni 2022 bin ich, durch meine Bekanntgabe der Schwangerschaft, in ein sofortiges Beschäftigungsverbot gekommen. Februar 2023 habe ich mein kleines Wunder geboren. Ich habe mich für ein Jahr Elternge ...
Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...
Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...
Guten Abend Frau Bader, Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...
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