Hallo ich bin aktuell in Elternzeit noch 3 Monate. Nun bin ich wieder schwanger, hätte in 3 Monaten wieder mit der Arbeit begonnen.
Beim ersten Kind hab ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen (bin Krankenschwester)
Bedeutet das nun ich geh jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot? Und welches Gehalt bekomme ich dann?
von
Mavel
am 26.05.2023, 09:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit?
Hallo,
das BV spielt erst ab dem ersten Arbeitstag nach der EZ eine Rolle.
Dann prüft der AG, ob er ein BV ausspricht oder Sie umsetzt (zB in die Verwaltung).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2023
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Elternzeit?
Hallo,
nach der EZ fängst du wieder an zu arbeiten. Das bedeutet, du teilst zum 1. Arbeitstag deine Schwangerschaft mit. Dein AG ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wenn er dir ein BV ausstellst, wirst du nach Vertrag bezahlt. Beachte, dass du eine Betreuung für das ältere Kind benötigst, wenn du ein BV bekommst. Die wirst du aber sicher haben, da du ja wieder mit der Arbeit beginnen möchtest.
von
sneram
am 26.05.2023, 11:07