Guten Tag Frau Bader,
derzeit befinde ich mich in Elternzeit. Diese endet mit den zweiten Geburtstag unseres Kindes. Die Stadt benötigt nun von mir einen Nachweis über meinen Wiedereinstieg bei meinem Arbeitgeber, so dass klar ist, dass ich mein Arbeitsverhältnis wiederaufnehme und wir somit Anspruch auf einen U3 Platz haben. Die Stadt hat keine Vorlage o.ä. an der ich mich orientieren kann, daher meine Frage, was inhaltlich in dem Nachweis aufgeführt werden sollte.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
von
Kuschel2014
am 17.01.2019, 14:30
Antwort auf:
Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita
Hallo,
der Ag soll bescheinigen, wann Sie genau arbeiten - ich würde jeden Wochentag aufführen und eben die Arbeitszeiten angeben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2019
Antwort auf:
Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita
Manche wollen lediglich die Anzahl der Wochenarbeitsstunden, andere wieder Anzahl Stunden pro Tag bzw. von wann bis wann.
Es geht ja auch darum, ob du einen Halbtagsplatz oder Vollzeitplatz benötigst.
von
cube
am 17.01.2019, 14:41
Antwort auf:
Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita
Hallo,
es reicht doch ein kurzes schreiben in dem zb folgendes steht:
Hiermit bestätigen wir, dass Frau xyz ab dem (Datum) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von (std) von mo-fr bei uns angestellt/beschäftigt ist...
Das müsste doch reichen?!?
Grüssle Marijana
von
marijanam79
am 17.01.2019, 21:03
Antwort auf:
Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita
Kommt drauf an: arbeite ich nur 20 Std in der Woche, die aber von 10-14 Uhr, brauch ich trotzdem einen Ganztagsplatz. Gebe ich jetzt nur an "20 Std" bekomme ich vermutlich aber einen Halbtags-Platz von früh bis 12.30 Uhr.
Es kommt also auch ein bisschen darauf an, was ich für einen Platz benötige.
Bei Vollzeit kein ding "arbeite mit 38 Std" reicht - da ist ja alles klar. Bei TZ würde ich aufpassen, was ich schreibe oder formuliere, um mir nicht selbst ins Knie zu schießen. Vor allen Dingen, wenn ich vorhabe, später mal mehr zu arbeiten und dann auch mehr Stunden brauche. Oder aber mein Arbeitsvertrag die Möglichkeit andere Schichten als jetzt aktuell mündlich vereinbart beinhaltet.
von
cube
am 18.01.2019, 09:31