Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt

Sternsspange

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Guten Tag Frau Bader,  ich habe heute diese Nachricht von meiner Krankenkasse erhalten: "Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz ab 01.06.2025 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 MuSchG geregelten Verlängerungstatbestände nicht bei Totgeburten gelten. Folglich kann bei einer Totgeburt eine Verlängerung der Mutterschutzfristen auf 12 Wochen nicht mehr wie bisher erfolgen, wenn bei dem Kind die Anzeichen einer Frühgeburt vorliegen und sein Gewicht mindestens 500 g beträgt oder bei einem Gewicht von unter 500 g die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Es tut mir sehr leid, dass sich bei Ihnen das neue Gesetz zum Nachteil auswirkt." In der Klinik hatte man mich beraten, dass bei Frühgeburten in meinem Stand der Schwangerschaft (36. SSW, Geburtsgewicht < 2400g nicht zwischen Lebend- und Totgeburt unterschieden wird und mir dadurch 12 Wochen Mutterschutz statt nur 8 nach der Entbindung zustehen. Ist die Aussage der Krankenkasse dazu rechtens?


KielSprotte

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Das hat dir Frau Bader bereits bei der deiner letzten Frage beantwortet: Hallo, mein tief empfundenes Mitgefühl. Sie haben insgesamt 14 Wochen Mutterschutz, § 3 MuSchG. Liebe Grüße NB Also den Rest der 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt.    


Andrea6

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Das ist ganz sicher sehr traurig und belastend für dich, mein Beileid. Die Begründung für diese Entscheidung (kein verlängerter Mutterschutz für stille Geburt bei Frühgeburt): die verlängerte Schutzfrist würdigt die Umstände bei der erschwerten Betreuung eines Frühchen, was ja im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Umgekehrt darf aber die Mutter auf den nachgeburtlichen Mutterschutz (oder Teile davon) verzichten.  


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