Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes

dacs

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen (zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. In unserer Situation müsste hier also das Jahr 2025 betrachtet werden. Wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt und werden in 2025 rund 75.000 EUR Bruttoeinkommen haben. Damit blieben wir im zvE deutlich unter der Grenze. Nun kommt hinzu, dass ich im Monat 01/2025 eine Abfindung von rund 150.000 EUR brutto erhalten habe. Addiert man die Bruttoeinkommen und die Abfindung, kommt man auf rund 225.000 EUR für 2025. Da wir keine Ausgaben in relevanter Höhe steuerlich geltend machen können, würde unser zvE damit sehr wahrscheinlich über 175.000 EUR liegen, wir hätten also kein Anspruch auf Elterngeld, wenn wir 2026 noch einmal Eltern werden. Wird eine Abfindung generell für den Anspruch auf Elterngeld in das zvE eingerechnet, oder bleibt es, wie bei der Berechnung der Höhe, außen vor? Im Rahmen der Reduzierung der Steuerlast generell hatte ich überlegt, bei der Abfindung von der Fünftelregelung Gebrauch zu machen. Wie würde sich dies nun auf unser zvE in 2025 (und damit auf den Elterngeldanspruch) auswirken? Würde die Fünftelregelung dazu führen, dass sich das zvE entsprechend auch erheblich reduziert und wir damit wieder unter der Grenze von 175.000 EUR liegen?  Besten Dank und beste Grüße!


Dojii

Beitrag melden

Die Abfindung wird bei dem 175.000 EUR Maximalwert berücksichtigt, da spielt es keine Rolle, ob es sich um eine einmalige Sache handelt. Wichtig ist nur, dass ihr dieses Einkommen hattet.  In wieweit die Fünftelregelung tatsächlich das zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2025 auf dem Steuerbescheid verringert, oder nur die zu zahlenden Steuern auf einen längeren Zeitraum streckt weiß ich leider nicht. 


dacs

Beitrag melden

Danke. Meine Hoffnung liegt auf der Fünftelregelung.


KielSprotte

Beitrag melden

Da nützt dir die Regelung nichts, da diese ja nur besagt, dass die Steuer anders berechnet wird und nicht, dass die  Abfindung jetzt auf 5 Jahre verteilt wird.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader Ich wohne zusammen mit meiner Frau(ecuadorianisch) in Deutschland. Demnächst (Juli) wird unser gemeinsames Kind zur Welt kommen. Geplant ist die Geburt in Ecuador, so dass wir anschließend etwa 1 Jahr der Elternzeit dort bei ihrer Familie verbringen werden. In dieser Zeit werden wir unseren gemeldeten Wohnsitz sowie die Wohn ...

Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L ...

Hallo Frau Bader, mein Partner hat im kommenden Jahr eine Stelle in den Niederlanden angenommen. Wir planen/versuchen davor ein Kind zu bekommen, das dann noch in Deutschland zur Welt kommen sollte. Wir sind bis dahin beide noch in Deutschland beschäftigt. Haben wir für die Zeit in den Niederlanden (voraussichtlich 2 Jahre) Anspruch auf Elte ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ab Juli 2021 werde ich eine befristeten Expat-Stelle (Global Assingnee) in den USA antreten. Hierfür werde ich von einem Deutschen Unternehmen als Experte für zwei Jahre in die USA entsendet. Dort bekomme ich für den Zeitraum einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Frau ist aktuell Schwanger und der errechnete Geburt ...

Ich befinde mich zurzeit in meinem Studium und beende dieses im September 2021. Mein Partner und ich wollen ca. im Juni schwanger werden. Ich bin derzeit unbefristet als Weksstudentin angestellt. Ich bin selbst versichert und würde gern bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Jedoch wollen mein Partner und ich bereits im Dezember 2021 nach Berl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind beide angestellt, verdienen ähnlich und sind privat versichert. Das Einkommen liegt zusammen über 300000€, so dass wir nach der Gesetzesänderung am 1.9. keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Steuerklasse haben wir nun schon in 3/5 gewechselt, damit zumindest das Mutterschaftsgeld höher ist. ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Frage bezüglich meines Elterngeldanspruchs. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die noch bis zum 31.10.2021 geht. Anschließend würde ich wieder in meiner alten Tätigkeit arbeiten. Ich bin für April 2022 ausgerechnet. Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende, welches Zeitfenster wi ...

Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an ...

Liebe Frau Bader, ich bin im November Mutter von Zwillingen geworden. Ich bin vorm Gesetz alleinerziehend. Ich bin selbstständig und habe bis zu meiner Schwangerschaft sehr gut verdient. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und habe aufgrund dessen während meines Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erha ...

Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Ö ...