Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der LM 13+14 muss ich Steuerklasse 2 nachweisen. Vielen Dank für Ihre Antwort!
von Tini12345 am 18.06.2020, 09:57