User-1756531608
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu meinem jetzigen Arbeitgeber zurück, bin allerdings auf das Geld angewiesen und habe keinen andere Arbeitsstelle gefunden. Nun ist meine Frage, ob es sinnvoll wäre die Teilzeitarbeit zu starten und direkt zu kündigen und mich für den Rest bis zum kündigungsende krank schreiben zu lassen, um mir in dieser Zeit einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Gäbe es hierzu eine Alternative? Danke für Ihre Hilfe
Hallo, Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach entschieden, dass eine Krankschreibung, die zeitlich genau die Kündigungsfrist abdeckt, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer dann beweisen muss, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein, um seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend machen zu können. Die bloße Krankschreibung allein reicht in einem solchen Fall nicht mehr aus, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du hast bisher keine andere Arbeitsstelle gefunden, meinst aber, dass es während der Kündigungsfrist klappt? Gewagtes Modell. Wenn du kündigst und keine neue Stelle findest, wirst du eine Sperre beim alg1 bekommen, da selbst verschuldete Arbeitslosigkeit.
User-1756531608
Ich habe eine Berufsausbildung und einen Bachelorabschluss, daher bin ich mir ziemlich sicher, dass ich etwas anderes finden werde.
Ally79
Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist werden inzwischen oft gerichtlich einkassiert. Ich wwürde versuchen zügig was Neues zu finden, wenn du dir sowieso sicher bist etwas zu bekommen. Ich verstehe aber nicht, warum es jetzt plötzlich sicher klappen sollte, wenn es bisher nicht funktioniert hat.
Ani123
Ist TZ in EZ mit ihrem Arbeitgeber bereits vertraglich festgehalten? Ist Ihr Kind entsprechend betreut, so dass sie TZ in EZ arbeiten können? Während einer Arbeitsunfähigkeit muss ihr Kind betreut sein. Wenn sie Depressionen haben können sie sich ab ihren 1. Arbeitstag dafür arbeitsunfähig schreiben lassen. (Während der EZ geht das nicht.) Sie sollten sich Hilfe suchen. Psychiatrisch und psychologisch und das nicht erst ab dem 1. Arbeitstag sondern schon jetzt. Bei Arbeitsunfähigkeit muss ihr Arbeitgeber ihnen 6 Wochen ihren Lohn weiterfahren. Danach folgt Krankengeld für 72 Wochen. Ihr Arbeitgeber kann jede Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und das der Krankenkasse mitteilen. Gerade Arbeitsunfähigkeit z. B. nach EZ und Selbstkündigung können zweifeln lassen. Dir Krankenkasse prüft, ob sie wirklich arbeitsunfähig sind. Ggf. müssen sie zum medizinischen Dienst oder einem Gutachter, welche die Krankenkasse nennt. Wenn nein wird die Arbeitsunfähigkeit aufgehoben und sie müssten arbeiten. Hinzu kommt, dass wenn festgestellt wird, dass die Arbeitsunfähigkeit die ganze Zeit nicht gegeben war, dass es negative Konsequenzen für sie haben kann. Z. B. Rückzahlung des Gehalts bzw. Krankengeld, fristlose Kündigung, Anzeige wg. Betrug. Selbst kündigen kann zu einer Sperre des ALG1 von bis zu drei Monaten führen. Am besten ist sich jetzt Hilfe zu suchen und einen neuen Arbeitsplatz (insofern die Depression wirklich nur daran liegt). Das zeigt, dass sie nicht erst ab dem 1. Arbeitstag arbeitsunfähig sind, sondern schon vorher in Behandlung waren welche darauf beruht. Soweit sie einen neuen Arbeitsplatz haben können sie um einen Aufhebungsvertrag bei ihrem jetzigen Arbeitgeber bitten um die Kündigungsfrist zu umgehen. Sollte ihr Arbeitgeber dem nicht zustimmen müssen sie die Frist einhalten.
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