Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin für Mitte Juni 2026.  Nun stellt sich für mich die Frage, welche Monate für die Elterngeldberechnung greifen. Zählt das Jahr 2025 für die Mischeinkünfte oder kann ich den Bemessungszeitraum verschieben? Ich bin etwas verunsichert, da die letzte Elterngeldzahlung im Dezember war, aber an sich ja noch bis zum 03.01.2025 zählt.  Herzlichen Dank im Voraus.