Hallo Frau Bader,
leider werde ich aus den Sachen, die hier im Forum stehen nicht richtig schlau…
Meine Tochter ist am 12.5.21 geboren und für diese bezieht meine Frau Elterngeld plus über 24 Monate. Das zweite Kind ist unterwegs und soll am 22.5.23 kommen. Woraus berechnet sich das Elterngeld ab diesem Zeitpunkt und wird dieses erheblich weniger? Vor dem ersten Kind hatte meine Frau ein ungefähres Nettogehalt von 2000 Euro.
von
Siggi1993
am 02.02.2023, 12:22
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
das ist doch ganz einfach.
Sie nehmen sich einen Kalender und kreisen die letzten zwölf Monate vor der Geburt ein. Dann prüfen Sie, ob bei den eingekreist Monaten solche dabei sind, in denen sie Mutterschaftsgeld bekommen hat oder Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes. Diese Monate kreuzen Sie bei den eingekreisten Monaten ab. so viele Kreuze sie gemacht haben hängten sie hinten wieder eingekreist Monate dran. Und dies so lange, bis bei den eingekreist Monaten keiner mehr mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld dabei ist. Wenn es für Sie vorteilhaft ist, können Sie auch auf das Kreuzchen verzichten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2023
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Aus den 12 Monaten vor Geburt. Wenn sie also innerhalb der EZ keiner Tätigkeit nachgeht, wird es nicht sehr viel mehr wie der Mindestbetrag werden, da sehr viele Nullrunden. Max. können 14 Monate ausgeklammert werden.
von
KielSprotte
am 02.02.2023, 12:38
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Maßgeblich sind die 12 Monate vor neuen Mutterschutz.
Deine Frau bezieht Elterngeld plus bis Monat 7/22 (14. Lebensmonat des ersten Kindes)
Ich nehme an der Mutterschutz beginnt in 3/23. Das bedeutet 3/22 bis 2/23 sind relevant. Monat 3+4+5+6+7/22 werden ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Ab Monat 8/22 bis 2/23 zählt jeder Monat mit 0€ mindert also das Elterngeld. Das neue Elterngeld wird aus 5 Löhnen wie bei Kind 1 berechnet.also Summe dieser Monate durch 12 und davon 67% ca.
Wichtig ... Beendet unbedingt die laufende Elternzeit zum Beginn des zweiten Mutterschutzes. Nur dann gibt es das Mutterschaftsgeld nach dem Lohn vom ersten Kind!!
von
MamaausM2
am 02.02.2023, 12:44