Elterngeld Plus beim zweiten Kind?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Plus beim zweiten Kind?!

Guten Tag Frau Bader, Wenn mein Sohn 16 Monate alt wäre, wenn das Geschwisterchen kommen würde, was bekomme ich dann an Elterngeld? Zur Zeit beziehe ich Elterngeld plus und würde es auch so beim zweiten Kind handhaben wollen. Viele Dank Liebe Grüße

von Lani90 am 01.10.2020, 13:28



Antwort auf: Elterngeld Plus beim zweiten Kind?!

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2020



Antwort auf: Elterngeld Plus beim zweiten Kind?!

Dann bekommst du das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Grund: EG Monate werden ausgeklammert, in denen EG bezogen wurde bis 14. Lebensmonat zusätzlich werden die Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert Bedenke, dass du die lfd Elternzeit zum neuen Mutterschutz kündigst, damit du volle Mutterschutz Leistungen erhälst. Als bonus bekommst du noch Geschwister bonus bis Kind 1 drei Jahre alt ist

Mitglied inaktiv - 01.10.2020, 14:13



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