Hallo Frau Bader,
Unsere erste Tochter ist im Juni 2018 auf die Welt gekommen und ich habe davor Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Elterngeld habe ich bis zum Mai 2019 bekommen. Danach habe ich mich in meiner Elternzeit selbstständig mit einem Kleingewerbe gemacht (Beginn Oktober 2019). Jetzt bin ich wieder schwanger (Entbindungstermin ist im September 2020) und frage mich, wie das Elterngeld nun berechnet wird? Bekomme ich den Mindestbetrag oder wird tatsächlich der Bemessungszeitraum bis in 2017 zurück verlegt, da bei Selbstständigkeit das Kalenderjahr von 1.1. bis 31.12. geht? Bin gerade arg verwirrt und hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen, Kaddilein
von
Kaddilein
am 06.07.2020, 11:57
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind?
Hallo,
aufgrund Ihrer Selbstständigkeit zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Ausklammern können Sie die Jahre, in denen Sie Elterngeld und Mutterschaftsgeld erhalten haben.Und dann kommt da tatsächlich 2017 raus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2020
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind?
Ja, auf Antrag kannst du bis ins Jahr 2017 zurück gehen.
Begründung, sobald eine selbstständige Tätigkeit auf der Lohnsteuerkarte erscheint, fällst du unter Selbstständig. Und damit gilt für das EG das letzte abgeschlossene kalenderjahr. Das kannst du auch nicht ändern, dagegen gab es mehrere Urteile. Wäre bei Geburt Sep20 also das Jahr 2019. Da du im Jahr 2019 aber noch innerhalb der ersten 24 Monate Bezug EG fällst, kannst du das auf Verlangen ausklammern lassen. Gleiches gilt für 2018, sa zudem auch wegen Mutterschaftsleistungen.
Das musst du aber alles selbst beantragen. Sonst bleibt es bei 2019.
von
Felica
am 06.07.2020, 12:12