judy_kiel
Guten Tag! Ich bin mit unserem zweiten Kind Schwanger und möchte Wissen, ob es einen Weg gibt meinen Bemessungszeitraum aus dem Jahr 2017 zu erhalten. Für einen besseren Überblick, habe ich mal die verschiedenen Ereignisse aufgelistet: Jan - Dez 2017 Angestellt Okt 2018 - Mutterschutz 1. Kind Nov 2018 - Mutterschutz 1. Kind Dez 2018 - Geburt meines Sohnes Dez 2018 - Dez 2019 - Bezug Elterngeld (12 Monate) Dez 2018 - Dez 2021 - Elternzeit Dez 2019 - Start einer freiberuflichen Selbstständigkeit als Nebentätigkeit (ca.50€ im Monat) August 2020 - Schwanger geworden März 2021 - Beginn Mutterschutz 2. Kind Als Selbständige habe ich ja das Wahlrecht das letzte vollständige Jahr ohne Ausklammerungstatbestand zu nehmen. Jetzt wurde mein Elterngeld leider das letzte mal im Dez 2019 ausgezahlt. Also im gesamten Jahr 2020 war ich in Elternzeit ohne Einkommen. Der Mindestsatz wäre mein finanzieller Ruin. Gibt es eine Möglichkeit nicht das Jahr 2020, sondern das Jahr 2019 als Bemessungszeitraum zu beantragen? Herzlichen Dank für Eure Hilfe!! July
Hallo, ich fürchte nein. Ausklammerungstatbestände sind MG, EG bis zum 14. Lebensmonat und schwangerschaftsbedingtes Krankengeld. Liebe Grüße NB
Felica
Hast du dieses Jahr schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen? Falls nein, nein dann gibt es keine Chance. was ich nicht verstehe ist warum das dein finanzieller Ruin wäre. Du scheinst mit der Selbstständigkeit nicht so viel verdient haben als das es zu mehr als Mindestsatz führt. Mit EG, Geschwisterbonus und dem Kindergeld bekommst du mehr Geld wie aktuell. Aktuell scheint es doch auch zu passen. Kindergeld wären ab dem 3ten Kind 225 € Elterngeld 300 € Geschwisterbonus weil 2 unter 6 auch noch einmal mindestens 75€ Macht zusammen immerhin 600 €. Aktuell scheinst du dagegen deutlich weniger als 300 € zu verdienen mit deiner Selbstständigkeit.
Felica
Upps, erst 2te Kind, dann wird es etwas weniger. Aber das sollte immer noch machbar sein. Wäre immer noch 300 € Mindestsatz plus 219 € Kindergeld.
Dojii
Sehe 2020 hier leider auch als gesetzt an. Aus deinen Aussagen ergeben sich leider keine gültigen Gründe, die eine Ausklammerung von 2020 ermöglichen.
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