Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Frage: selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Franzi1722

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Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist eine Gerungfügigkeitsgrenze ?  Aktuell bin ich in Elternzeit ja versichert, besteht die Versicherung noch bei der Tätigkeitim Kleingewerbe. Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.    


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde das grundsätzlich dem Arbeitgeber mitteilen eine Genehmigung als solche braucht man zwar nicht, der Arbeitgeber muss aber prüfen können, ob eine Kollision besteht oder gegen Gesetze, wie zum Beispiel Arbeitszeitschutzgesetze, verstoßen wird. Ansonsten würde ich sehen, dass ich zum einen keine Arbeitnehmer beschäftige und zum anderen, dass es sich wirklich um eine geringfügige Tätigkeit handelt. Liebe Grüße NB


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