JennyL.
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte meinen Platz mit einem neuen Vertrag dann wieder. Wie verhält sich das dann überhaupt mit der Elternzeit und dem Elterngeld? Muss ich mich arbeitssuchend/arbeitslos melden? Muss ich ALG beantragen? Wie berechnet sich das Elterngeld dann? Sie sehen, es wirft viele Fragen in meinem Kopf auf und ich würde mich freuen, wenn Sie etwas Klarheit schaffen könnten. Mit freundlichen Grüßen Jennifer Lück
Ist unten beantwortet!
misses-cat
Du hast dann keine Elternzeit, für Elternzeit braucht man einen Arbeitgeber, sondern bist Hausfrau mit Elterngeldbezug. Der große Unterschied ist das du nur solange kostenlos krankenversichert bist wie du Elterngeld bekommst und nicht wie in Elternzeit mit Arbeitgeber bis zu 3 Jahre
JennyL.
Hallo misses cat, danke für deine Antwort. Also endet die Elternzeit mit der Frist des Arbeitsvertrags? Bekomme ich dann trotzdem das Elterngeld basierend auf dem, was ich vorher verdient habe? Darum geht es mir hauptsächlich, ich möchte nicht während der Elternzeit plötzlich in eine finanzielle Krise geraten. Elternzeit werde ich nur 1 Jahr nehmen und möchte danach eigentlich gern wieder arbeiten.
misses-cat
Du bekommst ein Jahr Elterngeld ob du einen Arbeitgeber hast oder nicht ist egal Aber wenn dein Kind im März geboren wird ( ich habe selber Kinder von Ende Feb/ März und April) hast du wahrscheinlich ein Problem damit eine Betreuung zu finden die meisten Krippen/Kitas nehmen neue Kinder im August/ September wieder auf wenn die älteren Kinder in die Schule kommen und so Plätze frei werden, auch bei Tagesmütter läuft es oft so
JennyL.
Das beruhigt mich erstmal, danke. Das mit dem Krippenplatz habe ich schon erledigt. Bei uns hier auf dem Dorf ist das zum Glück alles noch recht unproblematisch.
misses-cat
Und noch einmal du hast keine Elternzeit du bist Hausfrau im Elterngeld Bezug und nur so lange versichert wie du Elterngeld bekommst, danach musst du dich selber krankenversichern (ca 200€ im Monat) oder falls du verheiratet bist dich bei deinem Partner familienversichern ( nur möglich wenn er gesetzlich versichert ist) Wie soll dein Kind ab Mitte März 2027 betreut werden?
JennyL.
Mein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit/nach dem Elterngeld ist ja quasi gesichert, da ich in meiner aktuellen Firma zu einem neuen Vertrag weiter beschäftigt werde. Das sind dann individuelle Ansprachen, die ich mit meinem AG kläre. Wir bleiben über die Zeit in der ich zuhause bin in Kontakt und sorgen dafür, dass alles lückenlos übergeht. Mir ging es ja jetzt nur um die Zeit zwischen Ablauf befristeter Vertrag zu neuem Vertrag. Somit bin ich dann auch wieder versichert und das Kind wird über mich mit familienversichert. Wie gesagt, der Krippen/Kita-Platz ist bereits gesichert. Die Eingewöhnung teilen wir innerhalb der Familie auf.
KielSprotte
Du verstehst nicht was @misses-cat dir zu erklären versucht!!!! Ab Juli bist du NICHT mehr in Elternzeit (ab dem Zeitpunkt, wo dein Vertrag ausläuft). Du bekommst zwar weiter Elterngeld, aber das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Von Juli/August bis März/April nächsten Jahres hast du keine Krankenversicherung über das EG. Falls du mit dem KV nicht verheiratet bist, musst du dich selbst/freiwillig versichern und das kostet.
JennyL.
Das ist so nicht richtig. Ich habe mich diesbezüglich bei der Krankenkasse informiert. Während des Bezugs von Elterngeld bin ich über das Elterngeld versichert.
Neverland
Wenn das so safe ist - was hindert dann deinen AG daran, dir jetzt bereits schon den Anschlußvertrag zu geben? Er verliert doch nichts wenn du eh in EZ bist - zeigt dir gegenüber aber eben Wertschätzung und Respekt. Du wärst nicht die Erste, wo der AG dann wenn es soweit ist, von nichts mehr weiß. Einen Anspruch hast du nämlich keinen das er die Versprechungen dann auch einhält.
JennyL.
Weil er mir die Option offen lassen möchte, ob ich diese Stelle dann noch möchte. Aufgrund von Fahrtweg etc. Ich vertraue meinem Arbeitgeber, so wie er mir und deshalb bleiben wir über den gesamten Zeitraum in Kontakt. Das hat aber auch gerade nichts mit meiner Frage zu tun und geht nur mich und den AG etwas an, weshalb ich darauf auch nicht weiter eingehen werde.
misses-cat
Du solltest dich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend melden, es wäre nicht der erste Arbeitgeber der einem das alles verspricht und sich dann an nix mehr erinnern kann. Übrigens habe ich nie sagen wollen das du ab Juli 26 dich selber versichern musst sondern ab April 27 Bedenk auch das so ein kleines Kind ca 2 Monate Eingewöhnung braucht in der Kita
Neverland
Dann könntest du ja immer noch kündigen. Zumal er dich um die Option "beraubt", deinen jetzigen Vertrag zu behalten und dann erst mal innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. So könntest du ohne Druck schauen wie es klappt. Am Ende musst du es wissen. mich täte der AG nicht mehr sehen. In Zeiten, wo es mehr AG gibt welche suchen, würde ich da grinsend zum Abschied winken. Nach fast 30 Jahren Berufserfahrungen und zig Versprechungen von AG glaube ich da nichts mehr. Darüber hinaus habe ich eine wichtige Lektion als Mutter gelernt, plane nie einseitig - am Ende kommt es eigentlich immer anders als gedacht.
JennyL.
Wenn man ein so gutes Verhältnis mit dem Arbeitgeber und den Kollegen hat wie ich und nach jahrelanger Ausbeutung und Mobbing endlich einen Betrieb gefunden hat indem man sich wohl fühlt und gern arbeitet, geht man sicherlich nicht grinsend zur Tür raus und sagt auf nimmer wiedersehen. Tut mir leid für dich, dass du schlechte Erfahrungen in dem Punkt machen musstest, aber das hat nichts mit mir und meinem Arbeitgeber zu tun. Und auf dem Dorf gibt es eben auch nicht zig Firmen und freie Stellen. Wie gesagt ist das meine private Angelegenheit und meine Entscheidung.
Dojii
Das ist ja auch alles gut und deine Sache. Nur vergiss eben dabei nicht, dass du aufgrund deiner offenherzigen und vertrauenden Handlungen eben endgültig auf Rechte verzichtest, die du dann hinterher auch nicht mehr einfordern kannst. Das ist es glaube ich, wovor dich alle hier warnen wollen.
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