Meli1234
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des Mutterschutzes von Kind 1 oder wie wird der Arbeitgeberzuschuss dann berechnet? viele Grüße meli
Hallo, es lebt der alte Vollzeitvertrag wieder auf und dementsprechend erfolgt auch die Vergütung. Liebe Grüße NB
Meli1234
Noch als Ergänzung: ich habe keine Teilzeit in EZ gearbeitet, aber im Jahr 2024 meine anteilige Prämie von 2023 erhalten.
Ani123
Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe wie beim 1. Kind. Sollten sie Tarifgebunden und es zu Erhöhungen gekommen sein fällt das Mutterschaftsgeld höher aus wie beim 1. Kind. EG wird nur der Mindestsatz von 300€ sein plus 75€ Geschwisterbonus bis das 1. Kind 3 Jahre ist.
Meli1234
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe jetzt gehört, dass es immer die letzten 3 Nettogehälter vor dem Mutterschutz von Kind 2 sind. Da habe ich aber gar kein Geld bekommen da ich nicht gearbeitet habe. Oder zählt Elternzeit nicht zu den Nettogehältern für die Berechnung des Mutterschutzes? Bzw ich habe 2 Monate eine kleine Prämie bekommen in Elternzeit, zählt das als Nettogehalt für die Berechnung bei Kind 2? VG Meli
Meli1234
Bzw ich habe 2 Monate eine kleine Prämie bekommen in Elternzeit, zählt das als Nettogehalt für die Berechnung bei Kind 2?
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