Anker88
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, sodass wir uns das auf Dauer nicht leisten könnten mit den Versicherungsbeiträgen der PKV. Daher hatten wir überlegt, dass ich meine verbliebene Elternzeit nehme. Wir würden auswandern und ich hätte noch den Beihilfeanspruch. So würde etwas Zeit vergehen und vielleicht hätte sich zum Ende der Elternzeit etwas ergeben mit dem Versetzungsgesuch. Währenddessen ist es ja auch möglich, z.B. in Dänemark einen Aushilfsjob mit nur wenigen Stunden auszuführen? Können Sie mir sagen, ob das grds. möglich ist, dass ich trotz dauerhaftem Auslandswohnsitz (auch kein Zweitwohnsitz in Dt.) Elternzeit nehmen kann? Ruht das Versetzungsgesuch während der Elternzeit auch so wie bei einer Beurlaubung? Oder könnte ich bei zwischenzeitlich erfolgreicher Versetzung die Elternzeit abbrechen? Ich würde mich freuen, wenn sie uns weiterhelfen könnten. Vielen Dank für die Mühe und ein schönes Wochenende, Nicole
Hallo, ich kenne mich nicht im Beamtenrecht aus. Nach dem BEEG können Sie in der EZ im Ausland leben. Auf Dauer bekommen Sie jedoch nur KG, wenn Sie (als Eheleute) / einer von Ihnen in D arbeitet/ steuerpflichtig ist. EG dürfte keine Position sein, das werden Sie ja aufgebraucht haben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wo wird dein Mann dann arbeiten? Dänemark oder Deutschland?
Anker88
Mein Mann würde, bis er in DK etwas gefunden hat, erstmal in Deutschland arbeiten. Habe jetzt nur noch ein Problem entdeckt. Meine Dienstelle meinte damals zu mir, ich solle bitte einen Antrag stellen auf Unterbrechung der Elternzeit wegen dem neuen Mutterschutz. Ich wusste jedoch nicht, dass ich einen Antrag auf Übertragung stellen muss, wenn ich die Elternzeit auch noch nach dem 3. Geburtstag nehmen möchte...diesen habe ich natürlich daher nicht gestellt. Daher weiß ich jetzt gar nicht, ob ich überhaupt noch Anspruch auf Elternzeit habe.
KielSprotte
Mit dem deutschen Kindergeld dürfte es dann vorbei sein, wenn ihr in Dänemark lebt und arbeitet.
Neverland
Würde dein Dienstherr dem denn überhaupt zustimmen? Ich meine, auch in der EZ bräuchtest du vorab dessen Zustimmung bei einem Umzug ins Ausland. Kann mich da aber irren. Davon ab, die jüngsten aktuellen Berichterstattungen zeigen doch, das so ein Länderwechsel häufig problematisch sind.
WonderWoman
ich vermute mal ins blaue hinein u.a. mit blick auf den nick dass das kind nicht in d schulpflichtig werden soll. das ganze ist tricky. du kannst die ez nicht einfach beenden. der versetzungsantrag kann also erst für den 1. arbeitstag nach der ez gestellt werden. einreichen kannst du ihn vorher aber es würde mich wundern wenn er während der ez bearbeitet würde, aber das hängt vielleicht auch von der zuständigen stelle ab. willst du denn dann zurück nach d ziehen sobald du eine stelle in sh hast? denn selbst wenn die versetzung zeitlich klappt musst du ja danach noch vom dann zuständigen dienstherrn die erlaubnis für einen wohnsitz im ausland beantragen. und soweit ich weiß musst du so oder so deine bezüge weiterhin in d versteuern. ich würde mich von der mav beraten lassen. vielleicht erstmal verschweigen dass der wohnsitz in dk wäre und nur wg. eines umzugs nach sh fragen.
Anker88
Hallo WonderWoman, danke schon Mal für deinen Beitrag, der mir weitergeholfen hat. Unser Kind soll dann in DK in die Schule, ja, da wir dort auch wohnen würden, aber deswegen möchten wir nicht extra dorthin ziehen. Ich würde in DK wohnen bleiben, auch wenn ich dann eine Stelle in S-H hätte. Ich hatte bei meiner "Gewerkschaft" gefragt, die bundesweit agiert und die meinten, dass ein Wohnsitz im Ausland in Ordnung ist, solange ich nicht zu weit weg wohne und meinem Dienst nachkommen kann. Früher sei das strenger gewesen. Versteuerung in D ist mir bewusst und ist in Ordnung. Werde mir das mit der Beratung bei der mav mal angucken, danke!
WonderWoman
beamtenrecht war und ist nicht so meins deswegen keine garantie für meine auskünfte. ja, man bekommt die genehmigung inzwischen meistens sehr unproblematisch, aber beantragen muss man sie eben doch und ich weiß nicht wie schnell das geht. lets face it: wenn die dir steine in den weg werfen wollen können und werden sie das tun. wenn nicht, dann nicht. kommt also immer auf so faktoren wie welche stelle und welcher dienstehrr an. ich hatte im bekanntenkreis mitbekommen den fall einer beamtin die ziemlich das gleiche vorhatte: versetzung von bw nach sh, wohnsitz in dk, allerdings ohne ez. die hat wohl alles komplett falsch gemacht. long story short: sie ist keine beamtin mehr. eine kompetente beratung hätte das wohl verhindern können.
Dojii
Vergiss dabei auch nicht, dass du für jede andere Tätigkeit in der Elternzeit die Zustimmung deines Dienstherren brauchst, auch wenn es nur eine gringfügige Tätigkeit sein sollte. Du darfst in der Elternzeit grundsätzlich nicht einfach anfangen woanders zu arbeiten.
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