Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, sodass wir uns das auf Dauer nicht leisten könnten mit den Versicherungsbeiträgen der PKV. Daher hatten wir überlegt, dass ich meine verbliebene Elternzeit nehme. Wir würden auswandern und ich hätte noch den Beihilfeanspruch. So würde etwas Zeit vergehen und vielleicht hätte sich zum Ende der Elternzeit etwas ergeben mit dem Versetzungsgesuch. Währenddessen ist es ja auch möglich, z.B. in Dänemark einen Aushilfsjob mit nur wenigen Stunden auszuführen? Können Sie mir sagen, ob das grds. möglich ist, dass ich trotz dauerhaftem Auslandswohnsitz (auch kein Zweitwohnsitz in Dt.) Elternzeit nehmen kann? Ruht das Versetzungsgesuch während der Elternzeit auch so wie bei einer Beurlaubung? Oder könnte ich bei zwischenzeitlich erfolgreicher Versetzung die Elternzeit abbrechen? Ich würde mich freuen, wenn sie uns weiterhelfen könnten. Vielen Dank für die Mühe und ein schönes Wochenende, Nicole