Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten

Frage: 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten

SiMoNe

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Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeber zustimmen, dürfen wir dann im Ausland arbeiten und nach den 2 Jahren in unsere Firmen zurückkehren? Müssen wir da etwas Bestimmtes beachten? Und bekommen wir dann auch weiterhin Kindergeld?  Vielen Dank im Voraus für die Auskunft und beste Grüße!  Simone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob die Voraussetzungen von Elternzeit vorliegen, kann ich anhand der Angaben nicht prüfen. Wenn dem so ist können Sie sich auch im Ausland aufhalten und dort arbeiten. Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, weil Sie hier Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder weil Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber Einkünfte in Deutschland versteuern müssen, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Wenn ihr in Deutschland  keine Steuern zahlt  bekommt ihr in der Regel kein Kindergeld 


KielSprotte

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Was passiert denn in den 2 Jahren mit eurer Wohnung/eurem Haus? Für einen eventuellen Kindergeldbezug ist eine Voraussetzung, dass bezugsfertiger Wohnraum von einem Tag auf den anderen zur Verfügung steht. Also nicht untervermietet ist, oder das alte Kinderzimmer bei den Eltern/Schwiegereltern wo ihr in den zwei Jahren gemeldet seid. Sondern wirklich eine freie und bezugsfertige Wohnung/Haus.


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