Naho
Hallöchen Frau Bader, ich habe hier eine sehr komplizierte Frage. ich bin jetzt in 29 SSW und arbeite ich seit 6 Jahren Vollzeit und Minijob. ich habe vor während der Elternzeit Minijob bei meinem Hauparbeitgeber machen, wie soll ich am besten machen? Und ob das beeinflusst für zweites Kind da wir noch vor haben innerhalb den 14 Monaten Elterngeld zweites Kind. Ich möchte gerne gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommen, beeinflusst das Minijob Elterngeld für zweites Kind? vielen Dank im Voraus lg kheder
Hallo, 1.Sie beantragen EZ beim Hauptjob und beim Minijob 2. Sie beantragen TZ in EZ 3.Sie nehmen mind 14 Monate EG 4. Wenn es in den 14 Monaten klappt gibt es EG wie vor dem ersten KInd Liebe Grüße NB
Neverland
Sehr einfach, du meldest für den VZ-AG die EZ an, beim Minijob nicht. Dort gibst du nur die Zeiten für den Mutterschutz an. Ist der Mutterschutz vorbei, gehst du jalt wieder normal beim Minijob arbeiten. Denke aber daran, wenn du Basis-Eg bekommst wird der Minijob dort angerechnet. Kann also zu Kürzungen beim Basis-EG führen, deshalb evtl besser EG Plus nehmen. Sollte es mit dem nächsten kind wirklich so schnell klappen wie gedacht und der neue Mutterschutz spätestens 14 Monate nach geburt beginnen, wird es genauso viel EG geben. Ob du da den Minijob machst oder nicht spielt da dann keine Rolle. der Minijob wird wichtig, sofern du nach 14 Monaten noch nicht wieder im neuen Mutterschutz bist. Davon ab, 2 Geburten in dem knappen Abstand, dazu scheinbar Erstgebärende UND Minijob - das nenne ich durchaus doch schon arg positiv gedacht. Ich tät mir diese Konstellation nicht an. Finanziell scheint es nicht soooo nötig zu sein, sonst plant man anders. Immerhin kosten Kinder nicht gerade wenig. Nur so meine Gedanken. Ich kann verstehen, das man sich zwei Kinder in dem knappen Abstand wünscht, aber man sollte im Hinterkopf haben, das ist echt nicht ohne. Auch für den eigenen Körper nicht. Gerade dann würde ich deshalb nicht unbedingt auch noch arbeiten gehen - wenn es nicht absolut sein muss.
KielSprotte
@neverland: so wie sie das beschrieben hat, will sie nicht den jetzigen Minijob während der Elternzeit ausüben, sondern Minijob innerhalb EZ beim Hauptarbeitgeber. Also quasi einen neuen Minijob. @AP: warum 3x gepostet??
Naho
erstmal vielen Dank und sorry das 3 x gepostet ist da mein Internet sehr schwach ist. genau wie Sie verstanden haben, quasi neue Minijob Hauparbeitgeber.
Naho
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich meinte aber neue Minijob bei Hauparbeitgeber.
Neverland
OK, sie schrieb sie arbeitet seit 6 Jahren in VZ und Minijob. Deshalb ging ich von 2 bestehenden Verträgen aus. Macht aber unterm Strich null unterschied, ob neu oder bestehend. Falls sie nun plant einen neuen Minijob beim Haupt-AG zu machen, befristet oder unbefristet auf die Dauer der EZ für den VZ-Vertrag gilt ja im Grunde das selbe. Wie ich schrieb, ich täte es halt nicht machen. Aber aus ganz anderen genannten Gründen. Es bringt, außer ein paar € keine Vorteile. Es belastet aber körperlich extrem und es macht es spätestens dann kompliziert wenn neuer Mutterschutz und bestehendes EG Plus aufeinander treffen. Am EG selbst ändert es null, da ja eh bis zu 14 Monate plus Mutterschutz ausgeklammert werden beim neuen EG. Wenn es finanziell knapp ist, würde ich eher den Weg über Wohngeld gehen, auch bei bestehendem Eigentum, dann halt Lastenzuschuß.
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