Kirschblüte1
Hallo Frau Bader, Berechnet sich das Mutterschutzgeld auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt oder vor Mutterschutz? Im Internet finde ich dazu leider widersprüchliches. Wie berechnet es sich, wenn dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot voraus ging? Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbot, wenn zuvor nur wenige Wochen oder gar nicht gearbeitet wurde beim neuen Arbeitgeber?
Hallo, § 18 MuSchG. 3 Monate vor Eintritt der Geburt. Ein BV ist unrelevant, da bekommt man ja den durchschnittlichen Lohn weiter. Wenn man im Bemessungszeitraum weniger verdient hat, zählt, was man jeweils aktuell verdient. Liebe Grüße NB
Neverland
Mutterschaftsgeld anhand der 3 Monate VOR Mutterschutz. Ich denke die widersprüchlichen Angaben kommen durch die Begrifflichkeiten Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn aka Beschäftigungsentgelt. Anders sind sonst widersprüchliche Angaben nicht zu erklären. Dein Begriff Mutterschutzgeld erweckt den Eindruck, dass du evtl nach falchen Begrifflichkeiten gesucht hast. Es heißt Mutterschutz, aber Mutterschaftsgeld. Mutterschutzlohn ist ein anderen begriff wie gesagt für die Entgeltzahlung im beschäftigungsverbot. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt man immer das, was man eben auch ohne bekommen würde. Bei Gehalt - also fixes Entgeld, eben das was vertraglich vereinbart wurde. Bei Lohn - also wechselndem Entgelt, entweder den Schnitt aus den 3 Monaten vor Beginn Schwangerschaft. Oder wenn diese Zeiten nicht ausreichen, das was ohne das Beschäftigungsverbot mutmasslich zu erwarten gewesen wäre wenn man nicht schwanger geworden wäre bzw ins Beschäftigungsverbot gekommen wäre. Mögliche Zuschläge müssen allerdings versteuert werden, werden so aber auch beim Elterngeld berücksichtigt. Dauerhafte Vertragsänderungen - egal ob Beschäftigungsverbot oder Mutterschaftsgeld, werden dabei entsprechend umgerechnet. Gerade wenn zB von VZ auf TZ gewechselt wurde, vergessen das viele. Da man aber nicht schlechter und nicht besser gestellt werden darf, muss entsprechend umgerechnet werden.
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