Hallo Frau Bader,  Berechnet sich das Mutterschutzgeld auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt oder vor Mutterschutz?  Im Internet finde ich dazu leider widersprüchliches. Wie berechnet es sich, wenn dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot voraus ging?  Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbot, wenn zuvor nur wenige Wochen oder gar nicht gearbeitet wurde beim neuen Arbeitgeber?