Hallo,  Unser 1. Kind wurde im Juli 25 geboren.  Nun möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, um mir etwas dazuverdienen. Wir würden uns gerne für nächstes Jahr ein Geschwisterchen wünschen. Wenn ich nun ein Nebengewerbe anmelde, wann mache ich das am besten? Nach der EZ von Kind 1 (Endet Oktober)? Dann würde sich mein Elterngeld von vor Kind 1 berechnen richtig? Also im Jahr 2024? Ich war jedoch seit Dezember 2024 im Beschäftigungsverbot (hat der Betriebsarzt ausgestellt).  Würde es dann trotzdem das Jahr 2024 werden? Oder 2023? Vielen Dank