Goldschatz124
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ein zweites Kind bekommen, wissen aber nicht sicher, wie sich das Elterngeld für das 2. Kind berechnet, wenn ich vor der Geburt des 2. Kindes in Teilzeit arbeite und somit weniger verdienen werde als im Zeitraum vor dem 1. Kind. Die konkreten Fragen, die ich habe: Welche Zeiträume und Einkommen werden für die Elterngeldberechnung des 2. Kindes herangezogen? Wird das Einkommen aus der Teilzeit ab Mai 2026 als Grundlage genommen oder das Einkommen vor dem 1. Kind? Welche Möglichkeiten gibt es, die Berechnungsgrundlage zu optimieren? Gibt es Besonderheiten, wenn man direkt aus einer laufenden Elternzeit heraus in Teilzeit geht und dann ein 2. Kind bekommt? Vielen Dank für Ihre Mühen und Zeit Mit freundlichen Grüßen
Neverland
Optimal wäre es gewesen, wenn bereits schwanger. Insofern wird das neue EG jetzt geringer ausfallen, da ab Juni das Tz-Gehalt mit in die Berechnung einfließt. Ohne TZ-Gehalt wäre es noch weniger, da dann jeder Monat mit 0 € einfließen würde. Eine Option wäre es, damit statt 12 Monate 14 ausgeklammert werden, 2 Basis-Monate EG in 4 EG-Plus zu ändern. Ansonsten ist es theoretisch wie beim ersten Kind. Es zählen für das neue EG die 12 Monate vor Geburt, wobei Zeiten mit Mutterschaftsgeld oder schwangerschaftsbedingtem Krankengeld ausgeklammert werden können. Ob EZ oder nicht spielt da absolut keine Rolle. Rutscht man dann in Zeiten wo man EG bekommen hat, können längstens 14 Monate EG ausgeklammert werden und durch Zeiten VOR dem Mutterschutz des Älteren ersetzt werden um den Zeitraum 12 Monate voll zu bekommen. Wärst du also jetzt bereits schwanger, dein ET läge etwa in dem zeitraum wo Kind 1 14-16 Monate (je nachdem ob nur Basis oder auch EG plus und Mutterschutz) alt wird, könntest du sogar dank Geschwisterbonus mehr EG bekommen. Alternativ, statt TZ wieder in VZ arbeiten. Sonst wie gesagt wird es jetzt geringer ausfallen.
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