Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während Elternzeit in Teilzeit

Frage: Schwanger während Elternzeit in Teilzeit

2022septemberbaby

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Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt mein Vollzeitgehalt zu erhalten. Stimmt das? Wenn ich das nicht tue, würde ich auch den Anspruch auf meine restliche Elternzeit (Mitte Juli bis Ende September) verlieren??    Wenn ich nach Geburt wieder zurück in den Job gehe, hätte ich dadurch irgendwelche Nachteile? Ich wäre ja so oder so als Vollzeit Kraft gesehen worden da meine Elternzeit in Teilzeit eh abgelaufen wäre und es im Ermessen meines Arbeitgebers liegt ob er mich dann wieder TZ nimmt, oder? Mein Mutterschutz beginnt an einem Samstag, muss ich dann den Freitag als Ende der EZ in TZ eintragen?    Danke und Grüße     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit, die restliche Zeit können Sie beliebig später, bis zum 8. Geburtstag nehmen. Liebe Grüße NB 


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