2022septemberbaby
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt mein Vollzeitgehalt zu erhalten. Stimmt das? Wenn ich das nicht tue, würde ich auch den Anspruch auf meine restliche Elternzeit (Mitte Juli bis Ende September) verlieren?? Wenn ich nach Geburt wieder zurück in den Job gehe, hätte ich dadurch irgendwelche Nachteile? Ich wäre ja so oder so als Vollzeit Kraft gesehen worden da meine Elternzeit in Teilzeit eh abgelaufen wäre und es im Ermessen meines Arbeitgebers liegt ob er mich dann wieder TZ nimmt, oder? Mein Mutterschutz beginnt an einem Samstag, muss ich dann den Freitag als Ende der EZ in TZ eintragen? Danke und Grüße
Hallo, Sie beenden zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit, die restliche Zeit können Sie beliebig später, bis zum 8. Geburtstag nehmen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, ich bin noch bis juli 2012 in elternzeit und beabsichtige zum 1.9. bei meinem alten AG wieder mit 20std/woche anzufangen. vorher hatte ich 39,5 std/woche einmal im jahr wurde im april das gehalt angepasst, es besteht aber kein tarifvertrag wenn ich jetzt in TZ wieder anfange, kann ich davon ausgehen, dass das gehalt anteilig m ...
Guten Abend Frau Bader, ich hoffe Sie können mir in dieser Situation weiterhelfen und mir Antwort auf meine Fragen geben. Mein erstes Kind kam 03/2015 auf die Welt, Elternzeit haben ich beantragt von 03/2015-03/2017 also zwei Jahre. Mit der Absprache, dass ich ab 04/2016 in Teilzeit zurückkomme. Es gab dann zu meinem bestehenden unbefristeten Vo ...
Guten Morgen Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit meines 1. Kindes (*22.08.2015) und habe 2 Jahre Elternzeit mit der Option nach einem Jahr in Teilzeit wieder zu kommen bei meinem Arbeitgeber beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun würde ich gerne zum 1.9 wieder arbeiten gehen, 50% allerdings mit bis zu 3 24-Stunden-Diensten/ Monat. Ist ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde am 29.3.16 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, davon das zweite Jahr mit Teilzeitbeschäftigung. Ich bin Krankenschwester und bekomme bei Schwangerschaft sofortiges Beschäftigungsverbot. Wenn ich jetzt schwanger werden würde bevor oder während dem 2. jahr Elternzeit, wieviel Geld würde ich während ...
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit und nun wieder schwanger. Zwei Fragen habe ich hier. Meine Elternzeit für Kind 1 endet im August ( 2 Jahre genommen) Im September würde der Mutterschutz für Kind 2 beginnen. Muss ich nun zunächst die Elternzeit um ein ganzes jahr verlängern und dann nachher vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz ...
Guten Tag, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit und war davor als Leitung einer Kindertageseinrichtung im öffentlichen Dienst in Vollzeit tätig. Nun überlege ich in Teilzeit (50 %) während der Elternzeit zurückzukehren und stelle mir hierzu einige Fragen: - habe ich Anspruch auf meine bisherige Stelle, wenn diese mit 50 % lei ...
Liebe Frau Bader, ich versuche es jetzt einmal in Kurzfassung. Gibt es einen Anspruch für gleiches Gehalt für Arbeitnehmer in Elternzeit und Teilzeit wie vor der Elternzeit? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gilt? Eine AN möchte während EZ (nachdem das 1. Jahr vorüber ist) ein weiteres Jahr in EZ (30 h) arbeiten. Dies wurde bereits so genehmigt. N ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit nach Geburt meiner Tochter in Elternzeit für insgesamt 3 Jahre. Dem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit schon mündlich mitgeteilt dass ich nach einem Jahr wieder in TZ mit 25h pro Woche einsteigen möchte. Vor der Elternzeit war ich vertraglich als Teamleiter eingestellt. Nun haben meine Chefs mir s ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...