Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsansprüche während Elternzeit in Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltsansprüche während Elternzeit in Teilzeit

MimmlerHanf

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Liebe Frau Bader, ich versuche es jetzt einmal in Kurzfassung. Gibt es einen Anspruch für gleiches Gehalt für Arbeitnehmer in Elternzeit und Teilzeit wie vor der Elternzeit? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gilt? Eine AN möchte während EZ (nachdem das 1. Jahr vorüber ist) ein weiteres Jahr in EZ (30 h) arbeiten. Dies wurde bereits so genehmigt. Nun wurde der AN eine neue Position angeboten (zwar nicht gleichwertig, da ohne Führungsfunktion aber durchaus vorstellbar), jedoch soll es hier keinen Dienstwagen mehr geben (diesen hatte die AN seit 2013 auch zur privaten Nutzung, in vorangegangenen Wiedereintritten nach EZ gab es diesen auch, unabhängig von der Position) aber auch keinen finanziellen Ausgleich dafür. Eine Dienstwagenüberlassung gibt es, mögliche Rückgabegründe daraus treffen auf die aktuelle Situation nicht zu. lm AV ist dazu nichts geregelt. Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Mimmler


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf anteiligen alten Lohn, wenn Ihnen grundsätzlich Teilzeit in Elternzeit zusteht. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Sie haben des weiteren einen Anspruch, wenn ihnen erst die Elternzeit genehmigt wurde, ohne Vorbehalt, und dann die Änderungen angedient wurden. Das geht dann auch nicht. Liebe Grüße NB


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