lynnsmum
hallo frau bader, ich bin noch bis juli 2012 in elternzeit und beabsichtige zum 1.9. bei meinem alten AG wieder mit 20std/woche anzufangen. vorher hatte ich 39,5 std/woche einmal im jahr wurde im april das gehalt angepasst, es besteht aber kein tarifvertrag wenn ich jetzt in TZ wieder anfange, kann ich davon ausgehen, dass das gehalt anteilig meines alten VZ gehalts berechnet wird oder müßten die gehaltsanpassungen (die ich erhalten hätte, wenn ich nicht in elternzeit gegangen wäre) mit berücksichtigt werden? danke für ihre hilfe VG lynnsmum
Hallo, Sie haben einen Anspruch, wenn alle anderen vergleichbaren Kollegen diese erhalten haben. Liebe Grüsse, NB
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