Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf bisherige EG und Stelle in Teilzeit während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf bisherige EG und Stelle in Teilzeit während Elternzeit

Blue166

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Guten Tag, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit und war davor als Leitung einer Kindertageseinrichtung im öffentlichen Dienst in Vollzeit tätig. Nun überlege ich in Teilzeit (50 %) während der Elternzeit zurückzukehren und stelle mir hierzu einige Fragen: - habe ich Anspruch auf meine bisherige Stelle, wenn diese mit 50 % leistbar ist - muss mein arbeitgeber mir die Möglichkeit von homeoffice anbieten für den administrativen Teil - habe ich Anspruch auf meine bisherige Entgeltgruppe - wenn man mir die Leitung einer anderen Einrichtung anbietet muss ich diese annehmen und zu welchem Gehalt wenn diese bisher niedriger eingruppiert war als meine alte Entgeltgruppe - nach ende meiner Elternzeit habe ich hier dann anspruch auf meine alte Stelle in 100% Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf TZ, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ich behaupte mal so laienhaft, dass ein Kindergarten von zu Hause nicht zu leiten ist und auch nicht in Teilzeit. Dann kann er es ablehnen und Ihnen etwas anderes anbieten. Liebe Grüße NB


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