Chripo1111
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit und nun wieder schwanger. Zwei Fragen habe ich hier. Meine Elternzeit für Kind 1 endet im August ( 2 Jahre genommen) Im September würde der Mutterschutz für Kind 2 beginnen. Muss ich nun zunächst die Elternzeit um ein ganzes jahr verlängern und dann nachher vorzeitig zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden um während des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld zu erhalten ? Oder kann ich auch direkt bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes die jetzige Elternzeit verlängern? Zweite Frage ist folgende: ich arbeite momentan wieder in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Der Vertrag läuft bis nächstes Jahr. Da ich aber gerne das Mutterschaftsgeld von meinem alten Arbeitgeber hätte, würde ich gerne wissen, ob ich nun am besten kündigen muss um das Geld meines Stammarbeitergebers während des Mutterschutzes zu bekommen. Vielen Dank
Hallo, 1. Beides möglich, ergibt das gleiche 2. Üblicherweise ist der Vertrag bei dem anderen Arbeitgeber auf die Elternzeit befristet. Wenn Sie diese vorzeitig beenden, endet auch das Verhältnis bei dem anderen Arbeitgeber. Das müssen Sie im Vertrag gucken. Dann bekommen Sie aber vom Hauptarbeitgeber den Mutterschaftslohn. Ansonsten anteilig von beiden. Liebe Grüße NB
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