Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch

Lina2016

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 07.07.2018 in Elternzeit. Ab dem 16.11.2017 werde ich für 3 Tage/Woche (insges. 15 Wochenstunden, 18 Tage Jahresurlaub) in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten. Ab dem 19.02.2018 beginnt jedoch der Mutterschutz meiner erneuten Schwangerschaft. Vor der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich an 5 Tagen/Woche in Vollzeit (40 Wochenstunden, 30 Tage Jahresurlaub) gearbeitet. Ich habe gehört, dass mit Beginn des Mutterschutzes am 19.02.2018 die Elternzeit und auch der Teilzeitvertrag endet und fiktiv das Vollzeitarbeitsverhältnis vor der Elternzeit wieder aktiv wird. Was ist mit dem Urlaubsanspruch ab 19.02.2018? Werde ich anteilig in der Zeit während des Beschäftigungsverbotes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt meines 2. Kindes Urlaub erhalten? Und wenn ja, auf welcher Basis - der Vollzeitbeschäftigung oder der Teilzeitbeschäftigung? Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und freundliche Grüße Lina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann haben Sie aus VZ Urlaubsanspruch Liebe Grüße NB


malini

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Die EZ endet nicht automatisch. Du musst diese aktiv beenden zum Tag vorm neuen Mutterschutz, dass du dann Mutterschaftsgeld auf Vollzeitbasis bekommst. Der Urlaubanspruch im Mutterschutz (wenn du die laufende EZ beendet hast) ist dann Vollzeit.


malini

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Ach so - lass dir auch die restliche Elternzeit vom 1. Kind auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Weißt ja nie, ob du die Zeit mich mal nehmen willst!


Lina2016

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Hallo Malini, ja, richtig, ich muss die Elternzeit aktiv beenden. Vielen Dank für deine Nachricht und Grüße


Hedi84

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Hallo Lina2016, konntest du damals dann den Urlaub aus der Vollzeitbeschäftigung dann vorher in deiner Teilzeit in Elternzeit nehmen? LG


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