Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Dauer vom 01.08.2025 bis 30.09.2026. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 4,5 h. Der Arbeitnehmer erhält dafür einen Monatsbruttoverdienst von 923,00 € . Das Entgelt ist jeweils am 15. des Folgemonats fällig und wird auf ein von dem Arbeitnehmer anzugebendes Konto überwiesen. Die Arbeit erfolgt ausschließlich im Homeoffice. Ein Firmenfahrzeug wird nicht zu Verfügung gestellt. Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages behalten Ihre Gültigkeit.   Lieben Dank!