Räubertochter213
Sehr geehrte Frau Bader, mein aktueller Arbeitsvertrag läuft zum 30.04.2018 aus, meine Tochter wird voraussichtlich im Januar geboren werden. Seit Juli 2017 bin ich im Beschäftigungsverbot von AG Seite aus (arbeite in der Pflege). Nun meine Frage: ist es möglich, dass ich die Monate, die ich in Elternzeit verbringe und in denen mein Vertrag noch läuft, nach der Elternzeit noch geltend mache, also dann doch noch die Möglichkeit habe für 2 bzw 3 Monate in diesem Vertrag zu arbeiten? Gilt sowas evtl auch für die Monate, die ich im Beschäftigungsverbot verbracht habe? und wenn ja, wie ich mach ich davon Gebrauch? Ich habe meinen AG bereits um Vertragsverlängerung trotz Elternzeit gebeten, jedoch eine Absage erhalten. Vielen Dank schonmal!
Hallo, Nein, der Vertrag läuft aus, Sie können da später nichts mehr dran hängen. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Welche Elternzeit möchtest du dann, wann und wo dranhängen?
malini
Nein. Ab Mai bist du auch nicht mehr in Elternzeit! Du bist dann Hausfrau mit EG-Bezug.
cube
Nein. Dein Vertrag ruht zwar während der EZ - er pausiert aber nicht in dem Sinne, dass man diese Monate noch "gut" hast. Ab Ende des Vertrages bist du arbeitslos bzw. Hausfrau. Elterngeld erhältst du natürlich dennoch - in Elternzeit befindest du dich ab dem Moment jedoch nicht mehr.
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