Mami_1305
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für Arbeit meinte, die Krankenkasse wäre jetzt für mich Zuständig. Ich sollte mich dort zwecks Krankengeld melden. Daraufhin habe ich bei der AOK angerufen und meine Situation geschildert. Die Kollegin meinte mir steht kein Krankengeld zu, da ich nicht Krank bin. Ebenso wäre ich nicht mehr Krankenversichert und müsse mich freiwillig versichern. Habe ich in diesem Fall das Recht auf Krankengeld, da ALG 1 abgelehnt worden ist? Ich bitte um dringende Hilfe, da ich angst um meine finanzielle Lage habe. LG
Hallo, mit einem absoluten BV stehen Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich nicht zur Verfügung,. Und Krankengeld bekommen Sie auch nicht, da Sie ja nicht krank geschrieben sind. Liebe Grüße NB
cube
Das ist total blöd gelaufen. Beide "Parteien" haben Recht - du bist eben nicht vermittelbar wegen des ärztlichen BV´s und daher ist das Arbeitsamt nicht zuständig. Ebenso kann es kein KG geben, da du ja nicht krank bist. Wenn deine FA tatsächlich ein Risiko sieht, wenn du irgendeiner Arbeit nachgehen würdest, ist das BV natürlich so gesehen richtig - denn du bzw. dein Kind sollen ja geschützt werden. Wenn die FA allerdings (wie es scheinbar oft passiert) ein BV ausstellt, weil der Arbeitsplatz angeblich gefährdend ist, hat sie ihre Kompetenzen falsch ausgelegt. Für ein BV am Arbeitsplatz wäre dein AG zuständig gewesen, wenn er keinen MuSchu-konformen Arbeitsplatz zuweisen kann. Und dieses wäre mit Vertragsende dann auch wieder hinfällig und du könntest ALG beziehen. Weil sich das BV dann nur auf diesen einen Arbeitsplatz bezogen hätte und keine generelles BV bedeutet hätte = wieder vermittelbar = Anspruch auf ALG. Dummerweise kann der FA das generelle BV jetzt auch nicht einfach wieder aufheben und zB in eine AU umwandeln - entweder ist deine Schwangerschaft /Gesundheit durch jedwede Arbeit gefährdet oder eben nicht. Was ist mit dem Vater bzw. deinem Partner?
Mami_1305
Der Vater ist nicht in Deutschland. Was sind denn jetzt überhaupt meine Rechte? Müsste ich dann auf Hartz4?
Neverland
Du rufst noch einmal.beim.AA an und lässt dich eine Ebene höher verbinden. Diese weist du darauf hin, daß die Ablehnung nicht rechtens ist. Notfalls wendest du dich an das Sozialgericht.
Mami_1305
Wieso ist es nicht Rechtens? Ich denke dort werde ich genauso abgewiesen, da ich ja nicht Vermittelbar bin. Darf der FA, nach ablauf des befristiten Vertrages, den BV neu bewerten? Ich weiß echt nicht mehr weiter.
cube
Der FA kann meines Wissens nach das BV nicht einfach aufheben - offenbar besteht ja durch jegliche Tätigkeiten eine Gefahr für dich und das Kind. Die ist ja nicht einfach weg. Hebt er es doch auf, stellt sich die Frage, ob es überhaupt rechtens war. Das hieße, du hättest zu Unrecht für nicht arbeiten gehen volles Gehalt bekommen von der Kasse bekommen. Meiner Meinung nach geht jetzt nur H4.
Mitglied inaktiv
Lies dir bitte diesen Link gut durch: https://www.gollub-klemeyer.de/arbeitsrecht/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot-und-arbeitslosigkeit/
Mami_1305
Danke für den Link. So wie ich es jetzt verstanden habe, ist mein BV, obwohl es für die ganze Schwangerschaft gilt, quasi nur gültig für das jetzige Arbeitsverhältnis? Der FA könnte also nochmal der Meinung sein, dass ich mind. 15 Std in der Woche, in einer anderen Tätigkeit, arbeiten könnte? Nach der Bestätigung durch den FA meiner Schwangerschaft, wurde ich am selben Tag noch für 2 Wochen Krank geschrieben. Dann weitere 2 Wochen, da Blutung + Übelkeit usw. Daraufhin ein BV.
3wildehühner
Wenn der Gynäkologe eine Beschäftigungsverbot für die gesamte ausspricht , liegen die Gründe nicht an der Arbeit selber, sondern daran, dass jede Arbeit gefährlich ist. In dem Fall kann das nicht einfach aufgehoben werden. Du wirst Hartz IV beantragen müssen. Dein Elterngeld wird voraussichtlich auch sehr gering ausfallen, so dass du, wenn dein Partner dir nicht ausreichend Unterhalt zahlen kann, dann auch von Sozialleistungen leben musst.
cube
Der Link ist interessant - bezieht sich aber auf ein Urteil von 2012? Seitdem ist bzgl. BV ja einiges geändert worden. Meiner Meinung nach hat auch Frau Bader hier auf ähnliche Fragen bzgl. BV und Vertragsende immer so geantwortet, dass eben weder ALG noch KG gehen. Aus bereits genannten Gründen. Und wenn das BV vom FA ausgesprochen wurde, weil eben jede Anstrengung/Arbeit zu zB Blutungen bei dir führen kann, dann ist es doch nur richtig, dass du auch weiterhin nicht arbeiten gehen solltest? Denn wie gesagt: würde die aktuelle Arbeit dies auslösen, hätte der AG!! ein BV aussprechen müssen, weil er dir keinen MuSchu-konformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Ich finde diese Situation oder die offenbar aktuell geltenden Regelungen auch nicht ok für Schwangere, die dann unverschuldet in eine solche Situation kommen. Es ist eben genau ja nicht deren Schuld, wenn tatsächlich durch jede Arbeit eine Gefährdung vorliegt und dummerweise der Vertrag ausläuft. Da müsste man wirklich nachbessern. Ich bin sehr gespannt, was Frau Bader antworten wird.
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