Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag, Teilarbeitslosengeld, Beschäftigungsverbot

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag, Teilarbeitslosengeld, Beschäftigungsverbot

C. F.

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist recht kompliziert und unübersichtlich, so dass alle Beteiligten bis jetzt keine verlässliche Antwort geben konnten. Meine Situation: Ich bin in der 13. SSW (ET 23.09.19) und habe zwei sozial Versicherungspflichtige Jobs. Nr 1 ist unbefristet und umfasst 16 Std. Nr 2 ist bis zum 23.07.19 befristet und umfasst 20 Std. Mein Mutterschutz würde am 12.08.19 anfangen, so dass zwischen dem Ende des Arbeitsvertrages Nr. 2 und dem MS 20 Tage liegen. Generell würde ich für diese Zeit Teilarbeitslosengeld erhalten. Bei Eintritt des MS würde dieses dann nicht weiter gezahlt. Die Frage hierzu wäre : bezahlt die Krankenkasse dann weiterhin nur die 13€ pro Tag zum Mutterschutz Geld dazu (plus das, was von Arbeitsverhältnis Nr. 1 dazu gesteuert wird) oder wird durch die Tatsache, dass ich vorher Teilarbeitslosengeld erhalten habe, noch weiteres Geld von der Krankenkasse bezahlt (hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen der Kk von ja, es gibt zusätzliches Geld in Höhe des Krankengeldes bis einfach "nein".) Die andere Frage ist : Ich arbeite in einem Beruf, in dem es grundsätzlich so ist, dass ich ein Beschäftigungsverbot von Seiten des Betriebsarztes (von Arbeitgeber Nr. 2) erhalten würde. Ist es jedoch so, dass dieses BV mit Wegfall des ausstellenden Arbeitgebers auch nicht mehr gilt? Und ist es möglich, in einem BV Teilarbeitslosengeld zu erhalten? (In meinem Fall also, würde ich ins BV gehen, der Vertrag mit AG Nr 2 läuft aus, ich wäre teilarbeitslos). Ich hoffe, ich habe meine Situation nun verständlich erklärt. Wie gesagt, keine zuständige Stelle (Kk, Amt für Arbeit, Bundesministerium für Familie) konnte etwas dazu sagen. Ich freue mich, von Ihnen zu hören. C. F.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja, im Mutterschutz in Form von Krankengeld 2. Wenn der Vertrag endet, endet auch das BV Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Für Job 1 ist alles klar, also arbeiten bis Mutterschutz, dann Mutterschutz plus Geld, dann Elternzeit und Elterngeld Für Job 2 würde ich auch sagen, wenn du für den Anspruch auf ALG1 hast, egal ob volles oder teils, dann hast du auch Anspruch auf Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes für diesen Job. Am besten wäre es mit dem AG zu reden ob er nicht bis Mutterschutz den Vertrag verlängern kann, noch besser bis ET. Mutterschutzgeld würde er ja erstattet bekommen. Evtl lässt er sich darauf ein. Bezüglich BV, wenn das für den Job 2 gilt und vom AG ausgestellt ist, dann ist das ja auch auf die dauer des Vertrages befristet. Das BV endet dann mit dem letzten Arbeitstag dort. Damit könntest du dann ja normal ALG1 beziehen da ja die Gefährdung, dieser Job weg fällt und du dem Arbeitsmarkt zur vollen Verfügung stehst. Anders wenn ein Arzt das BV bis Mutterschutz ausstellt, dann könnten sich Amt und KK quer stellen. Also drauf achten.


C. F.

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Betriebsarzt des 2. AGs sagte, dass das BV, da es zwar zwei AG sind, jedoch die gleiche Tätigkeit, für beide Jobs gelten würde. Kann das sein?


mellomania

Beitrag melden

..


Felica

Beitrag melden

Nein, den woher will der Betriebsarzt wissen ob der andere AG nicht eine Ersatztätigkeit hat. Der BA sagt nur was du noch machen darfst, was nicht. Der AG muss dann prüfen ob er Arbeit hat die geeignet ist. Hat er die nicht, muss er das BV aussprechen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallöchen, vielleicht können Sie uns helfen. Meine Frau arbeitet bei einem städtischen Arbeitgeber. Sie hat seit 1999 immer einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der dann jeweils um 1 Jahr verlängert wurde. Erste Frage: Ist das legal, ja oder nein? Nun endet ihr momentaner Vertrag Mitte Mai 2004. Dies liegt bereits innerhalb der 6 Woche ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auch am 22.06. eine gesunde Tochter zur Welt gebracht. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endete am 30.06.. Ich habe gleich zu Beginn meiner Schwangerschaft im November 2014 ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 14 Tage Urlaub. Dieser wurde mir zwischenzeitlich auch ausgezahlt. ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...