C. F.
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist recht kompliziert und unübersichtlich, so dass alle Beteiligten bis jetzt keine verlässliche Antwort geben konnten. Meine Situation: Ich bin in der 13. SSW (ET 23.09.19) und habe zwei sozial Versicherungspflichtige Jobs. Nr 1 ist unbefristet und umfasst 16 Std. Nr 2 ist bis zum 23.07.19 befristet und umfasst 20 Std. Mein Mutterschutz würde am 12.08.19 anfangen, so dass zwischen dem Ende des Arbeitsvertrages Nr. 2 und dem MS 20 Tage liegen. Generell würde ich für diese Zeit Teilarbeitslosengeld erhalten. Bei Eintritt des MS würde dieses dann nicht weiter gezahlt. Die Frage hierzu wäre : bezahlt die Krankenkasse dann weiterhin nur die 13€ pro Tag zum Mutterschutz Geld dazu (plus das, was von Arbeitsverhältnis Nr. 1 dazu gesteuert wird) oder wird durch die Tatsache, dass ich vorher Teilarbeitslosengeld erhalten habe, noch weiteres Geld von der Krankenkasse bezahlt (hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen der Kk von ja, es gibt zusätzliches Geld in Höhe des Krankengeldes bis einfach "nein".) Die andere Frage ist : Ich arbeite in einem Beruf, in dem es grundsätzlich so ist, dass ich ein Beschäftigungsverbot von Seiten des Betriebsarztes (von Arbeitgeber Nr. 2) erhalten würde. Ist es jedoch so, dass dieses BV mit Wegfall des ausstellenden Arbeitgebers auch nicht mehr gilt? Und ist es möglich, in einem BV Teilarbeitslosengeld zu erhalten? (In meinem Fall also, würde ich ins BV gehen, der Vertrag mit AG Nr 2 läuft aus, ich wäre teilarbeitslos). Ich hoffe, ich habe meine Situation nun verständlich erklärt. Wie gesagt, keine zuständige Stelle (Kk, Amt für Arbeit, Bundesministerium für Familie) konnte etwas dazu sagen. Ich freue mich, von Ihnen zu hören. C. F.
Hallo, 1. Ja, im Mutterschutz in Form von Krankengeld 2. Wenn der Vertrag endet, endet auch das BV Liebe Grüße NB
Felica
Für Job 1 ist alles klar, also arbeiten bis Mutterschutz, dann Mutterschutz plus Geld, dann Elternzeit und Elterngeld Für Job 2 würde ich auch sagen, wenn du für den Anspruch auf ALG1 hast, egal ob volles oder teils, dann hast du auch Anspruch auf Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes für diesen Job. Am besten wäre es mit dem AG zu reden ob er nicht bis Mutterschutz den Vertrag verlängern kann, noch besser bis ET. Mutterschutzgeld würde er ja erstattet bekommen. Evtl lässt er sich darauf ein. Bezüglich BV, wenn das für den Job 2 gilt und vom AG ausgestellt ist, dann ist das ja auch auf die dauer des Vertrages befristet. Das BV endet dann mit dem letzten Arbeitstag dort. Damit könntest du dann ja normal ALG1 beziehen da ja die Gefährdung, dieser Job weg fällt und du dem Arbeitsmarkt zur vollen Verfügung stehst. Anders wenn ein Arzt das BV bis Mutterschutz ausstellt, dann könnten sich Amt und KK quer stellen. Also drauf achten.
C. F.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Betriebsarzt des 2. AGs sagte, dass das BV, da es zwar zwei AG sind, jedoch die gleiche Tätigkeit, für beide Jobs gelten würde. Kann das sein?
mellomania
..
Felica
Nein, den woher will der Betriebsarzt wissen ob der andere AG nicht eine Ersatztätigkeit hat. Der BA sagt nur was du noch machen darfst, was nicht. Der AG muss dann prüfen ob er Arbeit hat die geeignet ist. Hat er die nicht, muss er das BV aussprechen.
Ähnliche Fragen
Hallöchen, vielleicht können Sie uns helfen. Meine Frau arbeitet bei einem städtischen Arbeitgeber. Sie hat seit 1999 immer einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der dann jeweils um 1 Jahr verlängert wurde. Erste Frage: Ist das legal, ja oder nein? Nun endet ihr momentaner Vertrag Mitte Mai 2004. Dies liegt bereits innerhalb der 6 Woche ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auch am 22.06. eine gesunde Tochter zur Welt gebracht. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endete am 30.06.. Ich habe gleich zu Beginn meiner Schwangerschaft im November 2014 ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 14 Tage Urlaub. Dieser wurde mir zwischenzeitlich auch ausgezahlt. ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV