Mitglied inaktiv
Hallöchen, vielleicht können Sie uns helfen. Meine Frau arbeitet bei einem städtischen Arbeitgeber. Sie hat seit 1999 immer einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der dann jeweils um 1 Jahr verlängert wurde. Erste Frage: Ist das legal, ja oder nein? Nun endet ihr momentaner Vertrag Mitte Mai 2004. Dies liegt bereits innerhalb der 6 Wochen Beschäftigungsverbot vor dem Entbindungstermin. Daher kam vor kurzem ein Brief Ihres Arbeitgebers, der sich für Ihre Arbeit bedankte (blabla) und sie somit zum Mitte Mai 2004 entlassen hatte. Zeitgleich kam der Hinweis, dass sie sich an die Krankenkasse wenden soll. Außerdem soll sie ein Merkblatt unterschreiben, auf dem sie sich verpflichtet, auf dem Arbeitsamt als arbeitssuchend (im Zeitraum der 6 Wochen vor der Geburt!) zu melden (ich schätze, damit will sich die Stadt absichern). Das kann sie jedoch nicht unterschreiben, weil sie zu dem Zeitpunkt (Verbot der Beschäftigung) keine Arbeit suchen wird. Was kann man da also tun und ist dieses Vorgehen des Arbeitgebers rechtmäßig? Denn eigentlich ist ja die Schwangerschaft der Grund für eine Kündigung, denn ohne Schwangerschaft wäre der Vertrag ja turnusgemäß wieder verlängert worden. Vielen dank für Ihre Antwort.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Sie können sich auch entgeltlich an meien E-Mail wenden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
also wenn der Vertrag bereits mehrfach verlängert wurde, besteht meines Wissens quasi ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (wenn ich es richtig weiß, ist eine Verlängerung maximal einmal möglich und insgesamt nur 2 Jahre). Nach 5 Jahren den Vertrag auslaufen zu lassen ist allerdings auch unter anderen Umständen Schofel. Hier ist es ja obendrein offensichtlich, warum der Vertrag nicht mehr verlängert wird. In Eurem Fall würde ich deshalb unbedingt einen Anwalt aufsuchen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Diese Kosten halten sich in der Regel in Grenzen, auch vor dem Arbeitsgericht wird erst ein Gütetermin vereinbart, bei dem noch jeder seine Kosten selbst trägt. Vielleicht habt Ihr ja sogar eine Rechtsschutzversicherung. Da Deiner Frau auf diese Weise vermutlich mindestens 2-3 Monatsgehälter entgehen, würde es sich sicher lohnen, das Geld für ein erstes Gespräch mit einem Anwalt zu investieren (der sagt Euch auch vorher, was es etwas kostet), dann könnt Ihr auch Eure Chancen besser einschätzen.
Mitglied inaktiv
Also allgemeiner formuliert: 1. Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Probleme verlängert werden? Besteht die Pflicht des Arbeitgebers, diesen nach einer bestimmten Frist in einen unbefristeten AV umzuwandeln oder nicht? 2. Hat man Ansprüche auf das Mutterschaftsgeld, wenn der befristete Vertrag während des Beschäftigungverbotes ausläuft? Vielen Dank und MfG,
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auch am 22.06. eine gesunde Tochter zur Welt gebracht. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endete am 30.06.. Ich habe gleich zu Beginn meiner Schwangerschaft im November 2014 ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 14 Tage Urlaub. Dieser wurde mir zwischenzeitlich auch ausgezahlt. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist recht kompliziert und unübersichtlich, so dass alle Beteiligten bis jetzt keine verlässliche Antwort geben konnten. Meine Situation: Ich bin in der 13. SSW (ET 23.09.19) und habe zwei sozial Versicherungspflichtige Jobs. Nr 1 ist unbefristet und umfasst 16 Std. Nr 2 ist bis zum 23.07.19 befristet u ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...