Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag --> Ende fällt in Beschäftigungsverbot

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag --> Ende fällt in Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallöchen, vielleicht können Sie uns helfen. Meine Frau arbeitet bei einem städtischen Arbeitgeber. Sie hat seit 1999 immer einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der dann jeweils um 1 Jahr verlängert wurde. Erste Frage: Ist das legal, ja oder nein? Nun endet ihr momentaner Vertrag Mitte Mai 2004. Dies liegt bereits innerhalb der 6 Wochen Beschäftigungsverbot vor dem Entbindungstermin. Daher kam vor kurzem ein Brief Ihres Arbeitgebers, der sich für Ihre Arbeit bedankte (blabla) und sie somit zum Mitte Mai 2004 entlassen hatte. Zeitgleich kam der Hinweis, dass sie sich an die Krankenkasse wenden soll. Außerdem soll sie ein Merkblatt unterschreiben, auf dem sie sich verpflichtet, auf dem Arbeitsamt als arbeitssuchend (im Zeitraum der 6 Wochen vor der Geburt!) zu melden (ich schätze, damit will sich die Stadt absichern). Das kann sie jedoch nicht unterschreiben, weil sie zu dem Zeitpunkt (Verbot der Beschäftigung) keine Arbeit suchen wird. Was kann man da also tun und ist dieses Vorgehen des Arbeitgebers rechtmäßig? Denn eigentlich ist ja die Schwangerschaft der Grund für eine Kündigung, denn ohne Schwangerschaft wäre der Vertrag ja turnusgemäß wieder verlängert worden. Vielen dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Sie können sich auch entgeltlich an meien E-Mail wenden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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also wenn der Vertrag bereits mehrfach verlängert wurde, besteht meines Wissens quasi ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (wenn ich es richtig weiß, ist eine Verlängerung maximal einmal möglich und insgesamt nur 2 Jahre). Nach 5 Jahren den Vertrag auslaufen zu lassen ist allerdings auch unter anderen Umständen Schofel. Hier ist es ja obendrein offensichtlich, warum der Vertrag nicht mehr verlängert wird. In Eurem Fall würde ich deshalb unbedingt einen Anwalt aufsuchen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Diese Kosten halten sich in der Regel in Grenzen, auch vor dem Arbeitsgericht wird erst ein Gütetermin vereinbart, bei dem noch jeder seine Kosten selbst trägt. Vielleicht habt Ihr ja sogar eine Rechtsschutzversicherung. Da Deiner Frau auf diese Weise vermutlich mindestens 2-3 Monatsgehälter entgehen, würde es sich sicher lohnen, das Geld für ein erstes Gespräch mit einem Anwalt zu investieren (der sagt Euch auch vorher, was es etwas kostet), dann könnt Ihr auch Eure Chancen besser einschätzen.


Mitglied inaktiv

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Also allgemeiner formuliert: 1. Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Probleme verlängert werden? Besteht die Pflicht des Arbeitgebers, diesen nach einer bestimmten Frist in einen unbefristeten AV umzuwandeln oder nicht? 2. Hat man Ansprüche auf das Mutterschaftsgeld, wenn der befristete Vertrag während des Beschäftigungverbotes ausläuft? Vielen Dank und MfG,


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