Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit

Frage: Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit

Kat_e08

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Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeiten mit 24h. Dazu kam es nicht da ich am 13.10. Meine Schwangerschaft mitgeteilt habe. Lt Berechnung bin ich seit dem 16.09. Schwanger. Nun dachte ich ich würde ein durch die Zeit in Vollzeit bzw. die davor gearbeiteten 30h irgendwas daraus (3 Monate vorher als Durchschnitt) als BV-Gehalt bekommen.  Dem scheint nun aber nicht so zu sein, sondern lediglich die 24h werden angerechnet. Ich bin jetzt etwas verwirrt. Denn offiziell war ich ja Vollzeit arbeiten zuvor... Ich dachte es gilt das Gehalt vor Eintritt der Schwangerschaft. Nicht das vereinbarte danach?   Freue mich über eine Erklärung. Gruß,  Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie bekommen den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Sonst würden Sie durch die Schwangerschaft ja bessergestellt werden, was nicht gewollt ist. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, du bekommst das, was du ohne Schwangerschaft/BV bekommen würdest - also die 24 Stunden.


Kat_e08

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Aber wieso, wenn doch eigentlich die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden? Das verwirrt mich so


KielSprotte

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Die 3 Monate gelten nur bei ständig schwankendem Einkommen. Ich verstehe sowieso nicht, wieso du VZ Urlaub abgebaut hast, wenn du vorher auch nur in TZ (30 Std.) gearbeitet hast....?!


Suomi

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Dauerhafte Änderungen werden im BV natürlich berücksichtigt. Wenn eine Reduzierung der Stunden vereinbart war und dadurch die Verringerung des Lohns, wird das ebenfalls berücksichtigt. Du wärst doch sonst besser gestellt durch Dein BV als wenn Du kein BV bekommst hättest.


Kat_e08

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Ja, das erschließt sich mir!!   Okay!


Kat_e08

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Weil so krasser personalmangel ist, dass ich dadurch dann schneller wieder im Dienst gewesen wäre.. Wenn ich denn wieder da gewesen wäre.  Das war der Plan.. nunja so ändern sich Pläne ;D


Neverland

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Positiv sehen, deine VZ-Entlohnung für den Urlaub fließt in die Berechnung deines neuen EG ein. Noch besser wäre es gewesen, dann - gerade wenn Personalmangel - nicht auf 24 Std zu reduzieren, aber sei es drum. Was ist, ist halt so. Immerhin bekommst du so durch den Urlaub einen kleinen Bonus. 


Ani123

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Der Durchschnitt der 3 Monate vor der Schwangerschaft irdnur zur Berechnung gemommen bei monatlich wechselndem Lohn. Das ist bei ihnen nicht der Fall. Daher bekommen sie das Gehalt, welches sie ohne BV bekämen.  Sind die 24 Stunden auf TZ in EZ befristet? Wenn ja können sie die TZ in EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und erhalten Mutetrchaftslohn in VZ oder 30 Stunden (je nachdem wieviel Wochenstunden in ihrem vertrag stehen).  Wenn sie zurzeit nicht TZ in EZ arbeiten ist ihr Vertrag dauerhaft auf 24 Stunden geändert worden. Das bedeutet, dass ihr Mutterschaftsgeld auch nur TZ-Gehalt ist. Überlegen Sie sich, ob sie beim 2. Kind nicht 2 Jahre EZ melden mit der Option TZ in EZ zu arbeiten. TZ in EZ können sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Der Vorteil bei Meldung von 2 Jahre EZ ist, dass sie um das 3. Jahr EZ ohne Zustimmung ihres Arbeitsgebers verlängern können. Melden Sie nur 1 Jahre EZ und möchten verlängern muss ihr Arbeitgeber zustimmen.  EZ kann bis zum 8. Geburtsstag des Kindes genommen werden. Daher wäre es bei ihnen auch möglich, dass sie z. B. 1 Jahr EZ für das 2. kind nehmen und im Anschluss noch EZ vom 1. Kind. Ez melden müssen sie bei einem Kind unter 3 Jahre (bei Beginn EZ) 7 Wochen vorher. Ist das Kind über 3 Jahre sind es 13 Wochen.


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