Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes

Frage: Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes

estenarnia2426

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 17 SSW und durch meinen Gynäkologen habe ich ein vollständiges Beschäftigungsverbot für meine Tätigkeit als Lehrerin erhalten. Nun wüsste ich gerne, ob ich rechtlich dennoch grundsätzlich an Fortbildungen teilnehmen darf?  Die Fortbildungen finden teils in Präsenz und teils online statt.  Viele Grüße und danke schon vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vollständiges BV bedeutet vollständiges BV. Dieses ist aber vom AG anfechtbar, wenn er der Meinung ist, dass es zu Unrecht ergangen ist. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn die Fortbildungen dienstlich sind, dann nein.  Da dir deine Ärztin jede Tätigkeit verboten hat, fallen auch Fortbildungen mit rein. Ansonsten wäre das BV anzuzweifeln, da du ja anscheinend doch gewisse Tätigkeiten ausführen kannst/darfst.  Privat darfst du machen was du willst, aber trägst dann natürlich die volle Verantwortung alleine, wenn währendessen was passiert. 


estenarnia2426

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Danke!


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