Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufgrund der drei Monate vor Beginn des 1. Schwangerschaftsmonates berechnet. Nun meine Fragen: Was passiert, wenn ich aber noch keine drei Monate in meinen beiden Stellen gearbeitet habe? 2. Bekomme ich nur Mutterschutzgeld von der Haupttätigkeit oder auch vom 450 Euro Job, den ich aber im Monat vor Schwangerschaftseintritt noch nicht begonnen hatte? 3. Bekommen die Arbeitgeber den Lohn erstattet? Vielen Dank für die Mühe und ein schönes Wochenende!
von Angelika Fr am 10.09.2022, 19:37