Hallo,
ich befinde mich seit Mitte Dezember im ärztlich auferlegten Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine befristete Zulage für Mehraufgaben erhalten (Standortbetreuung). Die Zulage hat er jetzt ab dem 01. Januar 2024 widerrufen. Ist das rechtens so?
Vielen Dank!
von
MissZippie
am 31.01.2024, 12:51
Antwort auf:
Zulage während Beschäftigungsverbot widerrufen
Hallo,
was bedeutet denn hier das Wort "befristet"?
Sie bekommen in ein Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Deshalb stellt sich die Frage nach dem grundsätzlichen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2024
Antwort auf:
Zulage während Beschäftigungsverbot widerrufen
Wenn du sagst befristet, bis wann war sie denn befristet?
Denn wenn sie mit dem 31.12.2023 offiziell abgelaufen ist, dann ist das so in Ordnung.
Du darfst im Beschäftigungsverbot natürlich auch nicht bevorteilt werden.
von
Dojii
am 31.01.2024, 13:27
Antwort auf:
Zulage während Beschäftigungsverbot widerrufen
Die Befristung belief sich auf 2 Jahre und wurde am 24.01.2023 ausgestellt. LG
von
MissZippie
am 31.01.2024, 16:32