Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung

WiSu15

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Guten Abend Frau Bader,  ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag berechnet.  Ich habe keine Zahlung erhalten. Soweit ich weiß, darf man keine finanzielle Nachteile erfahren. Eine Kollegin von mir, kam ca 5 Wochen später ins Beschäftigungsverbot und hat eine Teilzahlung erhalten.    Soweit ich im Internet lesen konnte, würde mir das Geld doch zustehen, oder? Im März 2024 wäre ich in den Mutterschutz gekommen. Bis dahin hätten die mir doch die Sonderzahlung berechnen müssen, richtig?  Fällt das unter das Gleichstellungsgesetz?    Danke im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds bekommt man auch derartige Leistungen, wenn man in einem BV ist, nicht jedoch für Zeiten in der EZ. DIe Voraussetzungen für die Zahlungen kenne ich nicht. Liebe Grüße NB


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