Sinchen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenfalls erfolgt. Allerdings habe ich im Internet unterschiedliche Meinungen diesbezüglich gelesen. Über eine fachliche Einschätzung würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße
Hallo, Sie bekommen den vollen Lohn und Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Sie jederzeit woanders einzusetzen. Wenn Ihnen das auch nach dem Umzug in 300 km möglich ist, können Sie umziehen. Liebe Grüße NB
Neverland
Kannst du machen. Beschließt dein AG aber, er hat für dich ab morgen eine Ersatzarbeit, der du nachgehen darfst, musst du ab dann sofort wieder arbeiten. Das Argument, ich bin 300km weg gezogen, das geht nicht, zieht dann nicht. Der AG kann übrigens auch dann (unter Umständen im Einzelfall) ein ärztliches BV aushebeln, wenn er eben Arbeit hat, die dem BV vom Arzt nicht entgegen steht. Der Arzt muss festlegen, was du machen darfst und was nicht. Alles verbieten kann der Arzt ja nicht - dann bist du arbeitsunfähig und damit greift kein BV. Was auch passieren kann und was Gott bewahre, Du hast eine FG. Auch dann musst du ja ab sofort wieder arbeiten. Den das BV erlischt in dem Moment, wo der Tod vom Fötus festgestellt wird. Deshalb ist die Empfehlung, Umzüge erst ab Mutterschutz. Solange du nur ein BV hast, musst du theoretisch von einem Tag auf den nächsten wieder arbeiten gehen.
Sinchen
Mein Beschäftigungsverbot gilt aber aufgrund von einer drohenden Frühgeburt, weswegen ich meiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Ich muss von ärztlicher Seite aus viel liegen und müsste in meinem Job theoretisch viel sitzen. Damit könnte mein AG mir keine andere Arbeit anbieten. Bei vorzeitigen Wehen bzw. einer drohenden Frühgeburt würde man ja nicht krankgeschrieben werden oder etwa doch?
Andrea6
" Bei vorzeitigen Wehen bzw. einer drohenden Frühgeburt würde man ja nicht krankgeschrieben werden oder etwa doch? " Genau dann wird man natürlich krankgeschrieben: nicht arbeitsfähig.
KielSprotte
BV bedeutet Arbeitsfähigkeit, aber vom Arbeitsplatz geht ein konkrete Gefahr aus wie z.B. Giftstoffe. Bei dir wäre eine Au das richtige. Und grundsätzlich: was ist wohl anstrengend - am Schreibtisch sitzen, oder ein Umzug?
Sinchen
Also zu erst einmal möchte ich nochmal anmerken, dass einen Unterschied zwischen generellem und individuellm Beschäftigungsverbot gibt... Bei mir handelt es sich um ein individuelles Beschäftigungsverbot und wurde ausgesprochen, weil für die Gesundheit meines Babys eine Gefahr in dem langen sitzen besteht. Da durch das lange sitzen die Wehen gefördert werden. Zum anderen ziehe ich nicht alleine um, sondern ich steige in ein Auto ein und werde dann bis zu meinem neuen Zuhause gefahren. Das ist meines Erachtens nach nicht wirklich anstrengend, ich hebe nichts und muss mich auch um sonst nichts dabei kümmern.
Neverland
Was sagt den der FA zu dem Umzug? Auch wegen der Entfernung. Oder fliegst du die 300km?
3wildehühner
Wirst du denn dann liegend transportiert? Das solltest du dringend organisieren! Denn wenn du ein BV hast, weil du nicht am Computer sitzen kannst, ohne dass dein Leben oder das des Ungeborenen gefährdet ist, kannst du ja auch unmöglich 300 km im Auto sitzend verbringen!
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