Sehr geehrte Frau Bader, ich habe dem Kindergarten eine Kopie eines Teils des Beschlusses gegeben, in dem steht, dass ich das alleinige ABR habe. Es geht mir darum, dass im Moment nur ich die Kinder abhole. Der Kindergarten möchte jetzt das gesamte Original sehen und selbst kopieren. Sie wollen so viele Informationen wie möglich, haben sie mir gesagt. Ich will das absolut nicht, im Beschluss wird auch die Vorgeschichte erwähnt, die den Kindergarten gar nichts angeht, ich möchte nur so viel Infos wie nötig teilen, also nur dass ich das ABR habe. Wir überlegen bereits den Kindergarten zu wechseln, ich habe wegen diverser Vorfälle kein Vertrauen mehr und weiß, dass der Datenschutz dort nicht gewahrt wird (angeblich anonyme Anliegen an den Elternbeirat werden namentlich der Leitung mitgeteilt etc.). Ich habe absolut keine Lust, dass unser privates Familiendrama, das mich bereits genug belastet, noch überall die Runde macht. Darf der Kindergarten das verlangen oder darf ich schwärzen? Kann ich mir vom Jugendamt/Amtsgericht oder sonst einer Stelle einfach eine Bestätigung holen, dass ich das alleinige ABR habe? Vielen Dank!