User-1775631825
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe dem Kindergarten eine Kopie eines Teils des Beschlusses gegeben, in dem steht, dass ich das alleinige ABR habe. Es geht mir darum, dass im Moment nur ich die Kinder abhole. Der Kindergarten möchte jetzt das gesamte Original sehen und selbst kopieren. Sie wollen so viele Informationen wie möglich, haben sie mir gesagt. Ich will das absolut nicht, im Beschluss wird auch die Vorgeschichte erwähnt, die den Kindergarten gar nichts angeht, ich möchte nur so viel Infos wie nötig teilen, also nur dass ich das ABR habe. Wir überlegen bereits den Kindergarten zu wechseln, ich habe wegen diverser Vorfälle kein Vertrauen mehr und weiß, dass der Datenschutz dort nicht gewahrt wird (angeblich anonyme Anliegen an den Elternbeirat werden namentlich der Leitung mitgeteilt etc.). Ich habe absolut keine Lust, dass unser privates Familiendrama, das mich bereits genug belastet, noch überall die Runde macht. Darf der Kindergarten das verlangen oder darf ich schwärzen? Kann ich mir vom Jugendamt/Amtsgericht oder sonst einer Stelle einfach eine Bestätigung holen, dass ich das alleinige ABR habe? Vielen Dank!
Hallo, es gibt eine Entscheidung und Gründe. Ich denke nicht, dass ein Anspruch auf die Gründe besteht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Naja, die werden wissen wollen worauf sie sich ggf einstellen müssen; - ist der KV gewalttätig, sprich müssen sie damit rechnen, dass es zu Angriffen auf die Erzieher kommen kann - oder hat es Versuche gegeben die Kinder zu entführen ggf auch durch Dritte Du solltest schon mit denen zusammenarbeiten, schliesslich wird es einen guten Grund geben, dass das Gericht dir das alleinige ABR zugesprochen hat
misses-cat
Tja will der Vater doch mit den Kindern abhauen? Vor vier Monaten war das noch die super mega Kita und jetzt?
luvi
Hallo, Der Kindergarten hat meines Wissens nach kein Recht auf Einsicht in den Beschluss und schon gar nicht das Recht, sich unnötige Daten zu kopieren. Du hast ihnen das für sie wesentliche aus dem Beschluss kopiert und damit reicht's. Ich gehe davon aus, dass sie es gut meinen und dein Kind schützen wollen. Aber es geht sie schlichtweg nichts an, was vorgefallen ist. Das wichtige ist für sie, dass du das alleinige ABR hast und bestimmst, wer dein Kind aus dem Kindergarten holen darf. Wichtig wäre evtl noch zu klären, ob sie Infos an den Vater geben dürfen. Sorgerecht hat er ja noch. Das was du beschreibst, dass der Elternbeirat Namen an die Leitung weitergegeben hat, ist allerdings ein Fehler des Elternbeirats. Er hat die Daten weitergegeben. Ich Frage mich aber, woher du das weißt? Da gibt es scheinbar noch jemand, der es mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt. Bleib konsequent und gib die Daten nicht weiter, wenn du das nicht möchtest. LG Luvi
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