StephiN
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich zulässig im Kindergarten nur in einem Teil der Gruppen Mittagessen anzubieten, obwohl der Bedarf in allen Gruppen besteht und es auch (mit ein paar Veränderungen im Ablauf) umsetzbar wäre? Die Frage bezieht sich auf Bayern, der Träger ist kirchlich. Vielen Dank!
Hallo, 1. Ich weiß nicht, ob es in Bayern einen entsprechenden Anspruch gibt. 2. Was ist denn das Argument, wer Mittagessen bekommt und warum der Rest nicht? Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, das wird neben der Umsetzbarkeit (es gibt ja Regelungen für Mittagessen in Gemeinschaftsunterkünften, zB Ausstattung der Küche, der Räume, für das Personal) auch eigentlich Frage des Platzes sein, der für das Kind verfügbar ist. In unserem Kindergarten können 100 Kinder betreut werden, es sind aber nur 45 Plätze für Kinder über Mittag mit Essen vorgesehen. Der Rechtsanspruch tritt erst später in Kraft (2027?). Viele Grüße
StephiN
Danke für die Antwort! Tatsächlich wären die Rahmenbedingungen alle gegeben. Und 95% der Kinder bleiben über Mittag, aber nur 75% bekommen Essen. Wo hast du denn das mit dem Rechtsanspruch zu einem späteren Zeitpunkt denn her? Genau so etwas suche ich, bin aber bisher nicht fündig geworden.
User-1736455377
Arbeitest du selber in dem KiGa oder woher weißt du, dass es "nur ein paar Veränderungen im Aablauf" bedarf und diese auch ohne Probleme umsetzbar sind?
Cpt_Elli
Es gibt Bundesländer, in denen ist eine warme Mahlzeit bei Ganztagsbetreuung vorgeschrieben (in BaWü z. B. ab 7 Std. Betreuung). Bayern gehört aber nicht dazu, hier gibt es nur Leitlinien zur Gestaltung des Mittagessens. Einen Rechtsanspruch hast du also nicht. Was die Umsetzbarkeit angeht: Da wäre ich ohne ganz tiefe Einblicke vorsichtig. Änderungen im Ablauf sind in Zeiten des Fachkräftemangels nicht immer trivial, weil eh alles auf Kante genäht ist. Erstens muss es einer planen, zweitens kann das mit Pausenzeiten oder Arbeitszeiten von TZ-Kräften kollidieren. Wird generell mehr Kapa benötigt, z. B. bei internem Küchenpersonal oder Reinigungskräften wird es eh eng - die Kita bekommt ja durch das Essensangebot keine höheren Zuschüsse. Und auch Caterer können Mengen oft nicht einfach erhöhen - die haben ja auch ein Fachkräfteproblem und Belieferung von Kitas ist nicht unbedingt lukrativ.
StephiN
Das weiß ich von der Küchenkraft. Anfragen nach einer Erklärung der Sachlage werden von Leitung und Träger bisher ignoriert.
Cpt_Elli
Die Küchenkraft macht aber weder die Personal- noch die Finanzplanung, ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig und überschreitet mit so einer Hintenrum-Kommunikation ohnehin ihre Befugnisse. Wie hast du bei Leitung und Träger angefragt? Schriftlich, gemeinsam mit anderen Eltern bzw. über den Elternbeirat? Bist du sicher, dass wirklich alle oder zumindest die Mehrheit der "nicht-Verpflegten" hinter eurem Anliegen stehen und das nicht bereits mehrfach diskutiert wurde? Nur aus Erfahrung wäre ich da vorsichtig. Es gibt Geizhälse, die rechnen dir auf den Cent genau aus, wie viel billiger sie zu Hause kochen können und argumentieren damit, dass das Kind das Kita-Essen eh nicht mag. Wir haben als Elternbeirat letztes Jahr unterstützt, einen neuen Caterer zu finden (nachdem es viele berechtigte Beschwerden an der Qualität gab). Danach wurde es für alle 20 Euro teurer (pro Monat!) und der Shitstorm ging los. Solche Erfahrungen haben wahrscheinlich viele Einrichtungen gemacht.
StephiN
Tatsächlich alles schon einzeln nachgefragt bei Leitung und Träger und auch beim Caterer überprüft. Nur umgesetzt wird leider nichts. Aber egal, das ist ein anderes Thema, meine Frage wurde ja beantwortet. Danke euch!
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