Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!

von Mamamachtdasschon am 30.06.2023, 13:28



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Hallo, eigentlich haben Sie Anspruch auf Betreuungszeiten nach der Arbeitszeit u nicht umgekehrt. Ob Sie Anspruch auf bestimmte Zeiten haben, hängt vom Vertrag ab. Wenn da nichts steht dann nicht. Dann würde ich kooperieren, wenn ich bestimmte Zeiten möchte. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2023



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Wenn du dem AG gegenüber wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast, sollte das doch kein Problem sein

von KielSprotte am 30.06.2023, 14:00



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Eigentlich nicht. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Kita muss wissen, welche Arbeitszeiten du hast, damit sie entsprechend betreuen kann. Der AG muss keinerlei Rücksicht nehmen. Wenn er das aber tun will, dann ist das nett und ich würde den Betreuungsvertrag in Kopie vorlegen - ist ja im eigenen Interesse.

von Pamo am 30.06.2023, 15:49



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht auf den Betreuungsvertrag. Du hast aber auch kein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten.

von chrissicat am 01.07.2023, 10:48



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Die Kita kann Dir auch eine Bescheinigung über die Betreuungszeiten ausstellen, an sich ist das Vorgehen deines Arbeitgebers sehr zuvorkommend. Ich bspw. musste schon Arbeitsstellen aufgeben, weil ich auf Grund mangelnder Betreuung die Arbeitszeiten nicht erfüllen konnte.

von LebenskunstAE am 02.07.2023, 10:51



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