Mamamachtdasschon
Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!
Hallo, eigentlich haben Sie Anspruch auf Betreuungszeiten nach der Arbeitszeit u nicht umgekehrt. Ob Sie Anspruch auf bestimmte Zeiten haben, hängt vom Vertrag ab. Wenn da nichts steht dann nicht. Dann würde ich kooperieren, wenn ich bestimmte Zeiten möchte. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du dem AG gegenüber wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast, sollte das doch kein Problem sein
Pamo
Eigentlich nicht. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Kita muss wissen, welche Arbeitszeiten du hast, damit sie entsprechend betreuen kann. Der AG muss keinerlei Rücksicht nehmen. Wenn er das aber tun will, dann ist das nett und ich würde den Betreuungsvertrag in Kopie vorlegen - ist ja im eigenen Interesse.
chrissicat
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht auf den Betreuungsvertrag. Du hast aber auch kein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten.
LebenskunstAE
Die Kita kann Dir auch eine Bescheinigung über die Betreuungszeiten ausstellen, an sich ist das Vorgehen deines Arbeitgebers sehr zuvorkommend. Ich bspw. musste schon Arbeitsstellen aufgeben, weil ich auf Grund mangelnder Betreuung die Arbeitszeiten nicht erfüllen konnte.
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