Mitglied inaktiv
Hallo, schlichte Frage: Darf der Arbeitgeber eine Kopie des Scheidungsurteil fordern? Ich denke das ist doch Privatsache und hat mit der Arbeit rein gar nichts zu tun?! Lohnstuerkarte wurde doch schon von der Stadt umgeändert. Wozu also Scheidungsurteil?! Vielen Dank Sammykatze
HAllo, nein. Darf er nicht. Ich wüßte auch nicht, warum. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also in öffentlichen, kirchlichen oder in den Bereichen, in dem BAT usw. angewandt wird, muss man dies dem Arbeitgeber vorlegen, damit er die Gehaltszahlung korrekt vornehmen kann. Hier geht es hauptsächlich um die familienbezogenen Anteile ( wie Verheiratetenzuschlag usw.)in der Bezahlung. Gruß Chris
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