Hallo,   Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedoch noch keine schriftliche Bestätigung der Teilzeit erhalten, und die gesamte Schulleitung wurde wenig später ausgetauscht .  Durch den kurzfristigen Ausfall einer Fachkollegin und für mich nicht nachvollziehbare Personalentscheidungen (zwei Kollegen in meinem Fach wurden zuvor die Verträge nicht verlängert) besteht nun starke personelle Unterbesetzung.  Meine Frage ist daher: Kann mir mein Arbeitgeber aufgrund (durchaus selbst verschuldeten) Personalnangels nun die Teilzeit verweigern? Inwiefern kann er mich verpflichten,  die Aufgaben der ausgefallenen Kollegin zu übernehmen?  Mir wurde schon angekündigt, dass meine Belange als alleinerziehende Mutter im kommenden Schuljahr möglicherweise nicht beachtet werden können. (Ich bin z.B. auf die Kita-Zeiten angewiesen und habe keine andere Betreuungsmöglichkeit und keine Unterstützung vor Ort.) Welche Möglichkeiten hätte ich, mich dagegen zu wehren? Gäbe es im Notfall die Möglichkeit ,  Elternzeit zu beantragen und Arbeitslosengeld zu beziehen? Was, wenn mein Arbeitgeber in diesem Falle die Beschäftigung an anderer Stelle verweigert?  Ich würde mich wirklich sehr über Ihre Einschätzung dazu freuen, da ich bereits mit der aktuellen Teilzeitstelle am Belastungslimit bin und auf keinen Fall mehr übernehmen kann. Vielen Dank im Voraus!