snow88
Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedoch noch keine schriftliche Bestätigung der Teilzeit erhalten, und die gesamte Schulleitung wurde wenig später ausgetauscht . Durch den kurzfristigen Ausfall einer Fachkollegin und für mich nicht nachvollziehbare Personalentscheidungen (zwei Kollegen in meinem Fach wurden zuvor die Verträge nicht verlängert) besteht nun starke personelle Unterbesetzung. Meine Frage ist daher: Kann mir mein Arbeitgeber aufgrund (durchaus selbst verschuldeten) Personalnangels nun die Teilzeit verweigern? Inwiefern kann er mich verpflichten, die Aufgaben der ausgefallenen Kollegin zu übernehmen? Mir wurde schon angekündigt, dass meine Belange als alleinerziehende Mutter im kommenden Schuljahr möglicherweise nicht beachtet werden können. (Ich bin z.B. auf die Kita-Zeiten angewiesen und habe keine andere Betreuungsmöglichkeit und keine Unterstützung vor Ort.) Welche Möglichkeiten hätte ich, mich dagegen zu wehren? Gäbe es im Notfall die Möglichkeit , Elternzeit zu beantragen und Arbeitslosengeld zu beziehen? Was, wenn mein Arbeitgeber in diesem Falle die Beschäftigung an anderer Stelle verweigert? Ich würde mich wirklich sehr über Ihre Einschätzung dazu freuen, da ich bereits mit der aktuellen Teilzeitstelle am Belastungslimit bin und auf keinen Fall mehr übernehmen kann. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, wenn doch die Schulleitung die Verringerung für das folgende Schuljahr bereits genehmigt hat, ist dies nicht rückgängig machbar. Es bestünde tatsächlich die Möglichkeit, mit Frist von 7 Wochen erneute Elternzeit zu beantragen und dann für die Zeiten, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Teil-Arbeitslosengeld zu beziehen. Liebe Grüße NB
peekaboo
Hallo, du kannst schnell Elternzeit gehen und Arbeitslosengeld beantragen. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss dein Kind betreut sein. Des Weiteren muss dein Arbeitgeber dir nicht unbedingt die von dir Gewünschte Arbeitszeit genehmigen. Sprich dein Kind ist nur von zum Beispiel acht bis 12:00 Uhr betreut und du könntest nur in dieser Zeit arbeiten. Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel auch von dir verlangen deine 40 % von in unserem Fall zehn bis 14:00 Uhr abzuarbeiten. Du schreibst, dass die 40 % bereits abgezeichnet wurden, du aber noch keinen Vertrag hast. Das verstehe ich nicht ganz, entweder es ist genehmigt oder ist es nicht genehmigt🤔
KielSprotte
In Elternzeit kannst du gehen - wirst diese aber alleine finanzieren müssen, z.B. über Betreuungsunterhalt. Arbeitslosengeld bekommst du keines, dafür musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Du solltest dir schleunigst ein entsprechendes Netzwerk aufbauen, um die Kinderbetreuung zu sichern - durch einen Wechsel zu einer Tagesmutter, die ganztägig betreut z.,B. Oder du tust dich mit einer anderen Mutter zusammen, die dein Kind mit abholt und daheim betreut, bist du es bei ihr abholst. Leihoma/-opa würde mir auch noch einfallen. Denn: Kinderbetreuung ist deine Sache und nicht Sache deines Arbeitgebers.
KielSprotte
Oder du kannst die Betreuungsstunden im jetzigen Liga aufstocken?!
snow88
Hallo, Danke für die schnelle Antwort! Der Teilzeitantrag wurde von der Schulleitung abgezeichnet, der eigentliche Arbeitgeber ist in meinem Fall aber eine Schulstiftung, an die der Antrag dann weitergereicht wird und von der ich noch nichts Schriftliches habe, daher meine Befürchtung. Mein Kind wäre betreut und ich würde auch in Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, würde also eigentlich die Voraussetzungen für AG erfüllen, wenn ich richtig verstehe? Ich denke nur, mein bisheriger Arbeitgeber würde dann einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber nicht zustimmen, oder ist er dazu gar nicht befugt?
snow88
Danke für die Tipps. So einfach ist das aber leider nicht mit der Kinderbetreuung, wo ich wohne. Tagesmütter gibt es keine (!), ebenso endet die Kita um 15.30h. Und die anderen Mamas die ich kenne sind ausreichend mit ihren eigenen Kindern beansprucht, da kann ich nur in Ausnahmefällen das Kind für 1-2 Stunden abgeben. Pi mal Daumen bräuchte ich pro Woche etwa 20 Betreuungsstunden mehr für die Arbeit, die mir mein Arbeitgeber aufladen möchte. Mal davon abgesehen dass der Zwerg erst 2 ist und seine Mama noch ab und zu sehen möchte würde sich z.b. bei einem Babysitter das Arbeiten von den Betreuungskosten gar nicht mehr lohnen.
Ally79
Wie sind denn deine Arbeitszeiten an der Schule? Ich habe als Vollzeitlehrerin 2x Mittagsschule. Die geht bis max. 15.30 Uhr. Das wäre doch mit einem KiGa bis 15.30 Uhr abgedeckt. Kann nicht jemand dann dein Kind mitnehmen und du holst es dort ab? An einer staatlichen Schule in BW können sie in einem Fall wie deinem vom Schulamt auf keine Vollzeit aufzwingen. Du scheinst allerdings nicht an einer staatlichen zu sein. Findet ihr evtl. einen Kompromiss der Stundenzahl? Den würde ich anbieten im Austausch zu "Wunscharbeitszeiten".
snow88
Genau, in meinem Fall handelt es sich um eine Privatschule. Die Unterrichtsstunden selber mit der Kitabetreuung abzustimmen wäre wahrscheinlich noch irgendwie hinzubasteln. Mein Problem ist die zusätzliche Arbeit daheim, du weißt sicher aus eigener Erfahrung dass da zeitlich mindestens noch das Doppelte an Stunden dazukommt, plus laufende Extratermine wie Konferenzen. Durch den Personalmangel müsste ich die gesamte Oberstufe samt Abschlussprüfungen alleine stemmen und weiß einfach nicht, wie ich z.b. allein die dadurch anfallenden ca. 20 Stunden Korrekturen/ Woche mit dem Kleinkind vereinbaren soll. Es geht rein rechnerisch einfach nicht. Daher meine Frage, welche Notfall-Alternativen ich zum Burnout habe 🙂...
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