juliasokol
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und im ÖD. ET ist der 14.07.2025. Im November 2026 erhalte ich eine Jahressonderzahlung, bin aber schon ab dem 08.10.2025 in EZ und erhalte Basiselterngeld. Frage: Mindert die einmalige Jahressonderzahlung das Elterngeld für den November, da Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird (außer Basissatz von 300€?)
Hallo, bitte die Daten überprüfen und die Frage neu stellen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Stimmen die Daten?? Dann bist du doch im November aus dem EG Bezug draussen.....?!
juliasokol
Sorry, meine 2026 und nicht 2025!
Dojii
Da die Sonderzahlung (wenn der Arbeitgeber es richtig macht) als Einmalzahlung bzw. sonstiger Bezug versteuert wird (schau mal auf die November 2025 Abrechnung, um das zu prüfen), wird sie nicht auf das Elterngeld angerechnet.
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