Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und im ÖD. ET ist der 14.07.2025. Im November 2026 erhalte ich eine Jahressonderzahlung, bin aber schon ab dem 08.10.2025 in EZ und erhalte Basiselterngeld. Frage: Mindert die einmalige Jahressonderzahlung das Elterngeld für den November, da Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird (außer Basissatz von 300€?)