Tanja_1989
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie haben Rat für mich. Ich befinde mich seit Juli 2021 in Elternzeit. Im November zahlt mein Arbeitgeber normalerweise einen Bonus aus. Im Jahr 21 habe ich diesen auch bekommen. Dieses Jahr nicht. Mein Arbeitgeber begründet es damit, dass die Jahressonderzahlung in Anlehnung an den TVöD gezahlt wird und dieser besage, dass lediglich Beschäftigte die Anspruch auf ein Entgelt haben diese Jahressonderzahlung erhalten. Im Jahr 21 hätte ich nur anteilig für die Monate in denen ich noch ein Entgelt erhalten habe den Bonus bekommen (das stimmt allerdings nicht, es war die volle Summe). In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über die Jahressonderzahlung. Im Leitfaden für MitarbeiterInnen steht zusammenfasst folgendes: - Jahressonderzahlung beträgt 80% eines Monatsgehalts - es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers - Anspruch hat laut TVöD nur wer zum 01.12. des laufenden Jahres beim Arbeitgeber beschäftigt ist und wer im Laufe des Jahres anfängt und am 01.12. noch beschäftigt ist erhält die Jahressonderzahlung anteilig. Nach meinem Verständnis müsste ich berechtigt sein, da ich ja weiterhin bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin. Anders würde es aussehen, wenn die Jahressonderzahlung leistungsbezogen wäre, in dem Fall dürfte es aber nicht pauschal immer in gleicher Höhe ausgezahlt werden, oder sehe ich das falsch? Achso, ich bin seit 2017 dort angestellt und habe den Bonus bisher immer erhalten. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe! Viele Grüße
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB
misses-cat
Ich kenne jetzt den Tarifvertrag nicht speziell aber normalerweise bekommt man in der elternzeit nix, ausser halt wenn man in dem Jahr anteilig gearbeitet hat oder Mutterschutzlohn bekommen hat
misses-cat
Ach so ich habe mein sonderzahlung letztes Jahr auch bekommen war auch ab April 21 in elternzeit , habe volle Leistungen bekommen. Dieses Jahr arbeite ich seit Oktober wieder und nur anteilig eine Freundin hat gar nix bekommen sie ist noch nicht wieder am arbeiten, daten ungefähr gleich
KielSprotte
Bei vollen EZ-Jahren wird i.d.R. nichts gezahlt - auch nicht anteilig. Da gibt es meines Wissens nach noch einen anderen Passus, der solche Fälle regelt (Mindestmaß an Arbeitsleistung).
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