Hallo Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst tätig und würde gerne folgendes wissen: Ich arbeite seit Juli 2014 Vollzeit in dem Unternehmen. Am 26.07.2017 ist mein erstes Kind geboren. Hierfür habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ab dem 26.07.2018 bin ich dann für 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten gegangen. Wegen einer erneuten Schwangerschaft hat zum 26.02.2019 meine Mutterschutzfrist begonnen. Somit endete die Elternzeit für mein erstes Kind am 25.02.2019 und meine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit auch. Mein Vollzeitvertrag war wieder aktiv. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld basierte somit auf mein Vollzeitgehalt. Mein Kind kam dann am 24.03.2019 zu Welt für das ich im Anschluss sofort wieder 2 Jahre Elternzeit genommen habe. Jetzt ist meine Frage. Wie hoch ist meine Jahressonderzahlung für das Jahr 2019 (Geburtsjahr des Kindes). Muss man die Teilzeit in Elternzeit ausklammern, oder fließt die in die Berechnung mit ein? In den für die Berechnung relevanten Monate Juli, August und September in 2019 war ich in Elternzeit. Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
von jam am 26.11.2019, 02:17