Tanja_1989
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zu Jahressonderzahlungen in Elternzeit. Folgende Situation: Mein erstes Kind ist im Mai 2021 zur Welt gekommen. In der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und anschließend "ganz normal" im Mutterschutz. Im November 21 habe ich meinen vollen Bonus bekommen. Im Jahr 2022 war ich komplett in Elternzeit und habe keinen Bonus erhalten. Begründung: mein Arbeitgeber orientiere sich an den TVöD und dürfe die Jahressonderzahlung daher nur tätigen wenn an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgeld bestand. Im Mai 2023 ist mein zweites Kind zur Welt gekommen. Die Elternzeit für das erste Kind habe ich einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind beendet. Ich habe somit auch Mutterschaftsgeld erhalten und befinde mich aktuell wieder in Elternzeit. Nun hätte gestern eigentlich der Bonus kommen müssen. Kam aber leider wieder nichts. Ich war davon ausgegangen, dass ich dieses Jahr wieder Anspruch hätte. Können Sie mir das vielleicht nochmal erklären? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Hallo, es hat ja kein Anspruch auf entgelt bestanden. MG ist eine Lohnersatzleistung. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du hast doch keinen Tag gearbeitet, also keinen Tag Entgelt und somit keinen Anspruch. Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung.
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