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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in meinem Antrag beschrieben, würde ich den Urlaub direkt zu Beginn meiner Teilzeittätigkeit nehmen, sodass ich zwei Tage pro Woche Urlaub hätte von 2 geplanten arbeitstagen und somit erst Mitte April wieder arbeiten müsste. Nun hat mir mein Arbeitgeber fünf Wochen nach Antragstellung telefonisch mitgeteilt, dass ein Beginn zum 01.12. nicht möglich sei und ich erst zum 01.01.2026 mit der Arbeit beginnen könne. Zudem möchten sie mir den Urlaub aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewähren. Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da ich gelesen habe, dass beides nicht ohne dringende Gründe verweigert werden darf.
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